Auch im Kloster Mariastein finden zurzeit keine öffentlichen Gottesdienste statt, die Basilika kann nur individuell besucht werden. | © Christian von Arx
Auch im Kloster Mariastein finden zurzeit keine öffentlichen Gottesdienste statt, die Basilika kann nur individuell besucht werden. | © Christian von Arx
27.04.2020 – Aktuell

Warten auf eine Lockerung für die Gottesdienste

«Im Zentrum steht die physische Gesundheit aller Menschen. Diese zu schützen sehen wir als oberstes Gebot und Ausdruck von Nächstenliebe», sagt Hansruedi Huber, Sprecher des Bistums Basel. «Deshalb setzen wir den Bundesrat nicht unter Druck, öffentliche Gottesdienste rasch möglichst zu erlauben. Allerdings bereiten wir uns auf diesen Moment vor – unabhängig davon, ob er bereits im Mai oder erst im Juni stattfinden wird.»

In der Zeitung «Schweiz am Wochenende» (18. April) hatte Bischof Felix Gmür, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), allerdings kritisiert, dass der Bundesrat «die Kirche mit ihren fünf Millionen Mitgliedern vergessen» habe. Am 27. April veröffentlichte die SBK als Orientierung für die einzelnen Diözesen ein Rahmen-Schutzkonzept für die Durchführung öffentlicher Gottesdienste. Es sieht vor, den Zugang auf maximal einen Drittel der ordentlichen Besucherkapazität einer Kirche zu begrenzen. Den einzelnen Gläubigen ist ein Raum von mindestens vier Quadratmetern zuzuteilen. Kontrollpersonen sollen die Einhaltung der Detailregeln sicherstellen. Den Angehörigen von Risikogruppen (über 65-jährig oder mit Vorerkrankungen) legen die Bischöfe nahe, dem Gottesdienst fernzubleiben. Das Schutzkonzept der SBK soll ab dem noch nicht bekannten Zeitpunkt gelten, von dem an der Bundesrat Gottesdienste wieder zulässt.

Der Bundesrat hatte angekündigt, am 29. April über die Massnahmen zu informieren, die ab dem 11. Mai gelten sollen. Dies betrifft auch den Zeitraum von Christi Himmelfahrt (21. Mai) bis Pfingsten (31. Mai). Nach dem Stand bei Redaktionsschluss der vorliegenden Nummer von «Kirche heute» wären Gottesdienste frühestens ab dem 8. Juni möglich.

In Österreich werden ab 15. Mai öffentliche Gottesdienste mit einer strengen Begrenzung der Teilnehmerzahlen (20 Quadratmeter Fläche pro Person) und Mundschutzpflicht für die Gläubigen wieder erlaubt sein. In Deutschland haben erste Bundesländer schon seit dem 20. April Gottesdienste in kleinem Rahmen wieder zugelassen. In Italien protestierte die Bischofskonferenz am 26. April dagegen, dass die Regierung ab dem 4. Mai lediglich Beerdigungsfeiern mit bis zu 15 nahen Angehörigen wieder erlaubt, nicht aber Gemeindegottesdienste.

kh/kath.ch

 

Editorial von «Kirche heute» zum Rahmen-Schutzkonzept der Schweizer Bischofskonferenz