31.01.2019 – Glossar

Was ist …

… das Pfarrwahlrecht?

Nach dem weltweiten römisch-katholischen Kirchenrecht wird ein Pfarrer durch den Bischof eingesetzt, Voraussetzung ist die Priesterweihe. In der Schweiz sieht in vielen Kantonen das staatliche Kirchenrecht zusätzlich die Wahl des Pfarrers durch die Stimmberechtigten einer Kirchgemeinde vor. Das kantonale Recht regelt, ob die Pfarrwahl durch ein Gremium der Kirchgemeinde (zum Beispiel den Kirchgemeinderat oder eine Kommission), durch die Kirchgemeindeversammlung oder durch die Stimmberechtigten an der Urne erfolgt; ebenso, ob eine stille Wahl möglich ist. Für eine gültige Pfarrwahl ist also in den meisten Schweizer Kantonen beides nötig: die demokratische Wahl durch die Kirchgemeinde auf der einen Seite, die Einsetzung durch den Bischof auf der anderen Seite.  cva