10.07.2018 – Glossar

Was ist …

… ein Taufbuch?

Mit der (katholischen) Taufe wird ein Mensch Mitglied der katholischen Kirche. Das Taufbuch, in dem die Taufe eingetragen wird, ist deshalb das «Personenstandsbuch». Auch die Firmung und die Eheschliessung, der Empfang der Weihe oder eine ewige Profess wird im Taufbuch eingetragen. Das Kirchenrecht (CIC 535) schreibt vor, dass für jede Pfarrei ein Taufbuch, eine Ehebuch und ein Totenbuch geführt werden. Da in den Büchern immer auch die Eltern (beim Ehebuch die Trauzeugen) mitaufgeführt werden, sind insbesondere die Taufbücher wichtige Hilfen bei der Ahnenforschung.