10.07.2018 – Glossar

Was ist …

… ein partieller Kirchenaustritt?

Das Bundesgericht hat 2007 entschieden, dass jemand aus der staatskirchenrechtlichen ­Körperschaft, Kirchgemeinde, austreten und gleich­zeitig erklären kann, trotzdem katholisch bleiben zu wollen. Die katholische Kirche selber betrachtet die spirituelle Gemeinschaft des Leibes Christi und die konkrete Organisation als «eine einzige komplexe Wirklichkeit». Wer deshalb aus der Kirchgemeinde austritt und weiterhin am kirchlichen Leben samt Sakramenten teilnehmen will, bleibt trotzdem verpflichtet, die Kirche finanziell zu unterstützen. Der Austrittswillige hat dazu ein Gespräch mit dem ­Generalvikar zu führen, in dem er auch seine Gründe ausführen muss. Bisher haben nur sehr wenige diesen Weg gewählt.