09.07.2018 – Glossar

Was ist …

… die Kurie?

Als «Römische Kurie» wird die Gesamtheit der Einrichtungen verstanden, die dem Papst bei der Ausübung seines Hirtenamtes zur Seite stehen. Die Dikasterien genannten Ämter, das Staatssekretariat, die Kongregationen und die päpstlichen Räte sind offiziell einander rechtlich gleichgestellt. Die Kongregationen werden immer von einem Kardinal geleitet, die Räte oft von einem Erzbischof. Die Präfekten oder Präsidenten werden auf fünf Jahre ernannt, mit dem Tod des Papstes verlieren sie ihr Amt. Zu den Mitgliedern der Dikasterien gehören Kardinäle, ausgewählte Bischöfe und hin und wieder auch gewöhnliche Priester oder andere Gläubige. Mehrmals jährlich versammelt der Papst die Kardinäle, die Dikasterien vorstehen, zur gemeinsamen Beratung.