09.07.2018 – Glossar

Was ist …

… eine Kirchenverfassung?

In allen Schweizer Kantonen mit Ausnahme von Genf und Neuenburg gibt es römisch-katholische und evangelisch-reformierte – in einigen Kantonen auch christkatholische oder jüdische – Körperschaften öffentlichen Rechts. Der sich religiös neutral verstehende Staat überlässt es aber den Kantonalkirchen, sich auf der Basis der Kantonsverfassung oder eines kantonalen Kirchengesetzes selber zu organisieren. Dies geschieht in Form einer Kirchenverfassung, die die Grundzüge der Organisation und die Eckpfeiler des kantonalkirchlichen Rechts festlegt. Wie bei Kantonal- oder Bundesverfassungen wird auch über eine Kirchenverfassung an der Urne abgestimmt.