Die Budgetsitzung im November 2020 fand als Videokonferenz statt. Jetzt tagte die Synode der römisch-katholischen Kirche Basel-Stadt wieder physisch, mit Maske und Abstand. | © Regula Vogt-Kohler
Die Budgetsitzung im November 2020 fand als Videokonferenz statt. Jetzt tagte die Synode der römisch-katholischen Kirche Basel-Stadt wieder physisch, mit Maske und Abstand. | © Regula Vogt-Kohler
28.04.2021 – Aktuell

Ja zur Leistungsvereinbarung mit dem Karmelitenkloster

Synode Basel-Stadt: Fragen zu den Karmeliten und zum Lohnsystem

Die Synode der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt (RKK BS) befasste sich mit dem Karmelitenkloster Haus Prophet Elias, der Lohnstruktur und dem Reglement betreffend Beiträge an Kirchensteuern bei sozialen Härtesituationen.

Seit Oktober 2007 lebt eine Gemeinschaft der unbeschuhten Karmeliter OCD der Provinz Manjummel / Kerala in Basel. Um das Verhältnis zwischen der RKK BS und dem Kloster und die Entschädigung dessen Leistungen für den Pastoralraum Basel-Stadt auf eine rechtliche Grundlage zu stellen, hat der Kirchenrat eine Leistungsvereinbarung erstellt und diese der Synode vorgelegt. Aus Sicht der Fraktion Heiliggeist lieferte der kirchenrätliche Bericht jedoch mehr Fragen als Antworten.

Eine Grundsatzfrage

Auch Recherchen im Internet hätten nicht allzu viele Informationen zur finanziellen Situation des von einer Stiftung getragenen Klosters zu Tage gefördert, berichtete die Synodalin Beatrice Inglin. Wie ein Blick auf die Homepage des Klosters (ocdbasel.org) am Morgen nach der Synode bestätigt, stammt der letzte dort verfügbare Jahresbericht tatsächlich aus dem Jahr 2013. Es stelle sich die Grundsatzfrage, ob die RKK BS mit Steuergeldern ein vermutetes Defizit eines Klosters übernehmen solle und ob damit nicht ein Präjudiz geschaffen werde, sagte Inglin. Pastoralraumleiter Stefan Kemmler betonte daraufhin, dass es nicht um die Übernahme eines Defizites gehe. Kirchenratspräsident Christian Griss räumte ein, dass die Vorlage keine vollständige Transparenz schaffe. «Wir haben uns bemüht, die Leistungen zu quantifizieren.»

Für den Rückweisungsantrag erhielt Heiliggeist zwar Unterstützung von der Fraktion St. Franziskus, doch reichte das nicht, um den Antrag durchzubringen. Mit 13 gegen 11 Stimmen genehmigte die Synode danach die Leistungsvereinbarung, die für die Jahre 2021 bis 2023 gilt. Gegen die Übernahme von 50 000 Franken zur Finanzierung von Lohnkosten eines Paters verpflichtet sich das Kloster zur Begleitung der englisch-sprachigen Gemeinschaft St. Joseph, zur Begleitung von sozial und psychisch beeinträchtigten Personen und zu einem liturgischen Angebot, das Vespern und Abendmessen in der Clarakirche, Beichtgelegenheiten und einen monatlichen Samstag des Gebets umfasst.

Personalordnung vor Überarbeitung

Fragen hatte die Fraktion Heiliggeist auch zur Lohnstruktur der RKK BS. In einer Kleinen Anfrage bat Beatrice Inglin um einen interkantonalen Lohnvergleich, der auch Informationen zu Lohnnebenleistungen hätte liefern sollen. Zum Bedauern von Inglin blieb ein Teil der Fragen unbeantwortet. Auf das Fazit des Kirchenrates, dass kein dringender Handlungsbedarf bestehe, reagierte Inglin mit Erstaunen. Die Unterschiede bei Anfangs- und Maximallöhnen für pastorale Aufgaben seien zum Teil markant. Die vom Kirchenrat angekündigte Überarbeitung der Personalordnung sei begrüssenswert.

Die Pfarreien hätten zu wenig Spielraum bezüglich Lohnklasseneinreihung und Stellenplan, gab Pierpaolo Cedraschi (Fraktion St. Clara) zu bedenken. Als Beispiel nannte er die Probleme bei der Besetzung einer Sakristanenstelle. Der Stellenbeschrieb enthalte auch Aufgaben, die über den normalen Sakristanendienst hinausgingen. Man habe das Lohnangebot entsprechend angepasst, doch reichte dies nicht, um einen guten Kandidaten zur Zusage zu motivieren.

Kirchensteuern: Beiträge statt Erlass

Mit der Umstellung bei Steuerveranlagung und Steuerbezug ist neu der Kanton für die Gewährung von Steuererlassen zuständig. Die RKK BS kann jedoch auf Anfrage in sozialen Härtesituationen Beiträge an die Kirchensteuern sprechen. Dabei handle es sich um Sozialbeiträge ohne Rechtspflicht, sagte Kirchenrat Patrick Kissling, als er das entsprechende Reglement zur Kenntnisnahme präsentierte. Zuständig ist in Basel die zentrale Anlaufstelle Sozialberatung, in Riehen und Bettingen die Sozialberatung der Pfarrei St. Franziskus. Das Gesuch muss schriftlich eingereicht werden und eine Reihe von Unterlagen enthalten. Diese Lösung sei nicht sehr niederschwellig, kritisierte Heinz Geiger (St. Franziskus).

Regula Vogt-Kohler