Die basel-städtische Synode tagte im sanierten Allmendhaus im Hirzbrunnenquartier. | © Regula Vogt-Kohler
Die basel-städtische Synode tagte im sanierten Allmendhaus im Hirzbrunnenquartier. | © Regula Vogt-Kohler
28.06.2023 – Aktuell

Systemwechsel bei Steuern wirkt sich positiv aus

Die basel-städtische Synode genehmigt Jahresrechnung 2022

Seit 2020 erfolgt auch in Basel-Stadt der Einzug der Kirchensteuer durch den Staat. Der Systemwechsel hatte positive Effekte: Die Steuereinnahmen der Römisch-Katholischen Kirche fielen 2022 um knapp 1,7 Millionen Franken höher aus als im Vorjahr.

Seit 2020 kommt die Rechnung für die Kirchensteuer auch im Kanton Basel-Stadt nicht mehr separat von der Kirche selbst. Dieser Systemwechsel ist einer der Gründe, welche der Kirchenrat für die deutlich höher als im Vorjahr ausgefallenen Steuereinnahmen nennt. Unabhängig von der Umstellung hat die allgemein gute Situation bei den Einkommenssteuern in Basel-Stadt ihren Teil zum erfreulichen Steuerertrag im Jahr 2022 beigetragen. Positiv entwickelt haben sich auch die Mieteinnahmen aus Immobilien im Finanzvermögen.

Dem Knick nach oben bei den Steuereinnahmen steht der anhaltende Rückgang bei den Mitgliederzahlen gegenüber. Der für die Finanzen zuständige Kirchenrat Patrick Kissling geht davon aus, dass sich diese Schere nicht mehr weiter öffnen wird. Es gelte die Zeit zu nutzen, um sich auf knapper werdende Mittel vorzubereiten, gab Kissling zu bedenken.

Die von der Synode genehmigte Jahresrechnung 2022 schliesst bei einem Gesamtertrag von 22,6 Millionen Franken mit 36 000 Franken im Plus ab. Davon gehen 300 000 Franken in die Vorfinanzierung Bauprojekte im Verwaltungsvermögen, der Rest fliesst ins Eigenkapital. Das Ergebnis beinhaltet auch erhebliche zweckgebundene Rückstellungen, so erstmals auch für Planungskosten.

In der letzten Sitzung der aktuellen Legislaturperiode hat die Synode die Totalrevision der Personalordnung abgeschlossen. In der zweiten Lesung wurde einem Antrag der Synodenfraktion Heiliggeist betreffend Whistleblowing zugestimmt: Neu werden Mitarbeitende die Möglichkeit haben, sich bei Missständen an eine externe Ombudsperson zu wenden. Diese wird durch die Synode gewählt. Das Personal soll über die Neuerungen per Mail und in Veranstaltungen informiert werden. Das Inkrafttreten ist auf Oktober 2023 vorgesehen.

Regula Vogt-Kohler