10.07.2018 – Glossar

Was ist …

… Sterbehilfe?

Von aktiver Sterbehilfe spricht man, wenn ein Mensch – zumeist ein Kranker – bewusst durch medizinische Massnahmen oder deren Unterlassung getötet wird. Geschieht dies auf Wunsch des Patienten, spricht man von Tötung auf Verlangen. Stellt ein Arzt ein tödliches Präparat, das sich der Patient selber verabreicht, bereit, ist das Suizidbeihilfe. Passive Sterbehilfe dagegen bezeichnet den Verzicht auf künstliche Lebensverlängerung bei einem ohnehin Sterbenden. Die Verkürzung des Sterbeprozesses durch Behandlungsverzicht oder als Folge von schmerzlindernden Medikamenten ist aus Sicht der katholischen Ethik und des kirchlichen Lehramts verantwortbar.