01.06.2021 – Vatikan

Strengeres Strafrecht

Die katholische Kirche verschärft ihr Strafrecht. Mit der am 1. Juni veröffentlichten Reform werden vor allem Delikte wie Missbrauch, Verletzung der Aufsichtspflicht und finanzielle Vergehen genauer bestimmt und stärker geahndet. Aber auch die verbotene Sakramentenspendung ist betroffen. So wird sexueller Missbrauch nun nicht mehr unter Verstössen gegen die Zölibatspflicht aufgeführt, sondern zählt wie Mord oder Abtreibung als Straftat «gegen Leben, Würde und Freiheit des Menschen». Als Delikte explizit aufgenommen wurden in den CIC der Versuch einer Weihe von Frauen sowie die Spendung von Sakramenten an jemanden, dem der Empfang verboten ist, etwa wiederverheiratet Geschiedenen, die nicht unter die Ausnahme von «Amoris Laetitia» fallen. Da die Kirche keine Freiheitsstrafen verhängen kann, regelt sie Beugestrafen wie Exkommunikation oder Suspension genauer. Unter den Sühnestrafen werden nun auch Geldstrafen genannt sowie der ganze oder teilweise Entzug von Gehaltsansprüchen.

kath.ch/cic