Die basel-städtische Synode befasste sich mit Personalfragen. | © Regula Vogt-Kohler
Die basel-städtische Synode befasste sich mit Personalfragen. | © Regula Vogt-Kohler
29.03.2023 – Aktuell

Basler Löhne sind kompetitiv

Synode BS: Lohnstruktur und Personalordnung

Die basel-städtische Synode hat in erster Lesung die totalrevidierte Personalordnung beraten. Die Prüfung der Lohnstruktur hat ergeben, dass die RKK BS im Vergleich mit Nachbarkantonen kompetitive Löhne zahlt.

Ist die Römisch-Katholische Kirche Basel-Stadt (RKK BS) mit ihren Löhnen konkurrenzfähig? Dieser Frage ging die synodale Spezialkommission «Überprüfung Lohnstruktur und Personalordnung» in einem Vergleich mit Nachbarkantonen nach. Das Fazit, welches Kommissionspräsident Pierpaolo Cedraschi mit Beispielen untermalte, ist eindeutig: «Wir haben ein System, das kompetitive Löhne ermöglicht.» Verglichen wurde mit Lohndaten der katholischen Kirche als Arbeitgeberin in den Kantonen Baselland, Aargau, Solothurn und Luzern. «Der Lohnvergleich hat ergeben, dass die RKK BS im Vergleich mit anderen Organisationen mit ähnlichen Rahmenbedingungen und Strukturen kompetitive Löhne bezahlt», heisst es im schriftlichen Bericht an die Synode.

Eine Korrektur empfiehlt die Kommission einzig für die Einreihung von Seelsorgenden ohne Führungsfunktion. Diese Mitarbeitenden sollen neu in Lohnklasse C (bisher D) eingereiht werden. Der entsprechende Antrag der Kommission wurde mit grossem Mehr gutgeheissen. Die Neueinreihung wird mit Inkrafttreten der neuen Personalordnung erfolgen.

Einarbeitungsabzug wird abgeschafft

Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der Fraktion Heiliggeist für einen Ausgleich für die Benachteiligung, die sich aus dem in der neuen Personalordnung vorgesehenen Verzicht auf einen Stufenabzug bei Neueinstellungen ergibt. Konkret soll der Abzug von Stufen für die Einarbeitung in die konkrete Tätigkeit abgeschafft werden. «Durch diese Änderung – die wir sehr begrüssen – entsteht eine nicht geringe Ungerechtigkeit gegenüber den bereits angestellten Personen», heisst es in den Erläuterungen zum Antrag.

Beim Kirchenrat stiess das Anliegen allerdings auf Ablehnung. Sie sehe nicht, wo der Schaden entstanden sein soll, sagte die für den Bereich Personal zuständige Kirchenrätin Nadine Gautschi. Die Entschädigung gemäss Antrag würde die RKK BS 200 000 Franken kosten. Der von Heiliggeist beantragte Ausgleich beinhaltete eine gestaffelte Anhebung der Lohnklasse respektive einen finanziellen Bonus und Ferientage für Betroffene, die bereits in der höchsten Lohnklasse angekommen sind. Der Antrag wurde jedoch mit 9 Ja- gegen 12 Nein-Stimmen abgelehnt.

Die totalrevidierte Personalordnung wurde in erster Lesung beraten. Endgültige Beschlüsse sind damit noch nicht gefallen.

Regula Vogt-Kohler