13.05.2019 – Vatikan

Päpstliche Normen gegen Missbrauch

Papst Franziskus hat die Kirchenrechtsnormen im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch verschärft. Das am 9. Mai veröffentlichte Gesetz führt eine weltweite Anzeigepflicht ein. Erstmals regelt es die Untersuchung gegen Bischöfe, die Ermittlungen vertuscht oder verschleppt haben. Es verpflichtet die kirchlichen Stellen, die staatlichen Strafermittler in ihrer Arbeit zu unterstützen. Zudem müssen alle Diözesen ein leicht zugängliches Meldesystem für Anzeigen einrichten. Das Beichtgeheimnis bleibt unberührt, aber das bisher für Missbrauchsverfahren generell geltende «päpstliche Geheimnis» wird in einem zentralen Punkt aufgehoben. Die neuen Normen gelten zunächst für drei Jahre und treten am 1. Juni in Kraft.