09.07.2018 – Glossar

Was ist …

… das Noviziat?

Wer in ein Kloster oder in einen Orden eintreten will, hat eine ein- bis zweijährige Probe- und Einführungszeit, das Noviziat, zu absolvieren. Beim Eintritt muss die Person mindestens 18 Jahre alt und darf weder verheiratet sein noch einem (andern) Orden angehören. Das Noviziat muss in einem dafür vorgesehenen Haus stattfinden. Dem Noviziat geht oft eine noch freiere Probezeit, das Postulat, voraus. Beschlossen wird das Noviziat mit der Profess, dem Versprechen, ein Leben in Armut, Keuschheit und Gehorsam zu führen. Die zeitliche ­Profess wird auf drei bis sechs Jahre abgelegt, dann die ewige Profess.