Pfarrer Wieslaw Reglinski: «Bischof Felix hat zwei Voraussetzungen genannt, die ein Offizial mitbringen muss». Die eine ist ein abgeschlossenes Zusatzstudium im Kirchenrecht. «Mit der zweiten ­Bedingung ‹Menschenfreundlichkeit› hat er mich gewonnen.» | © Ueli Abt, kath.ch
Pfarrer Wieslaw Reglinski: «Bischof Felix hat zwei Voraussetzungen genannt, die ein Offizial mitbringen muss». Die eine ist ein abgeschlossenes Zusatzstudium im Kirchenrecht. «Mit der zweiten ­Bedingung ‹Menschenfreundlichkeit› hat er mich gewonnen.» | © Ueli Abt, kath.ch
20.08.2020 – Aktuell

«Nicht alle verstehen, was die Ehe ist»

Als neuer Offizial des Bistums Basel muss Pfarrer Wieslaw Reglinski beurteilen, ob eine kirchliche Ehe ungültig ist

Gesuche zur Annullierung der kirchlichen Ehe landen auf seinem Schreibtisch: Seit Juli ist Wieslaw Reglinski neuer Offizial des Bistums Basel. Er rechnet mit einer höheren Zahl von Ehenichtigkeitsverfahren als bisher.

Manchmal hat Pfarrer Wieslaw Reglinski schon bei der Trauung ein mulmiges Gefühl. Wenn Braut und Bräutigam in der Kirche die Worte des Eheversprechens wiederholen und sich Treue, Liebe und Beistand bis zum Tod geloben, dabei aber zu den Glasfenstern statt einander in die Augen schauen, ist er sich nicht sicher, ob da gerade eine gültige Ehe eingegangen wird.

Was Reglinski beschreibt, sei kein Einzelfall. «Es ist leider nicht oft so, dass wir ein Ja-Wort hören, so wie wir es uns wünschen», sagt er. Und bilanziert: «Nicht alle, die kirchlich heiraten, verstehen, was die Ehe ist.»

Wieslaw Reglinski, seit 2005 als Priester im Bistum Basel tätig und bis 2019 Pastoralraumpfarrer im solothurnischen Niederamt, sitzt an einem Gartentisch beim Pfarrhaus in Bettlach. In dieser Pfarrei und in Grenchen ist er seit wenigen Wochen als «mitarbeitender Priester mit Pfarrverantwortung» tätig. Dies ergänzt sein neues Amt als Offizial, das er auf Anfrage des Bischofs per Anfang Juli in einem 60-Prozent-Pensum angenommen hat. Er ist damit Nachfolger von Peter Schmid, der das bischöfliche Gericht seit 1996 während 24 Jahren geleitet hatte. Hauptsächlich wird Reglinski dabei mit Gesuchen zu tun haben von Menschen, die ihre Ehe für ungültig erklären lassen wollen.

Die Wahrheit ans Licht bringen

Ziel eines Prozesses gemäss Reglinski: «Die Wahrheit ans Licht bringen.» Das heisst, jene Ehen aufspüren, die von Anfang an keine waren. «Was Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen. Ein Gericht kann aber ans Licht bringen, was Gott nicht verbunden hat», erläutert Reglinski.

In zwei Stages auf den Offizialaten in München und Lyon hat sich Reglinski, promovierter Kirchen- und Zivilrechtler, neun Monate lang auf seine neue Tätigkeit vorbereitet. Dabei stellte er mit Erstaunen fest: Heute werden viele Ehen zwar eingegangen, dann aber nicht vollzogen. Er erklärt es sich damit, dass viele Paare zunächst über Jahre unverheiratet zusammenleben. Mit der Eheschliessung wollten sie dann die kriselnde Beziehung retten, was oftmals nicht klappe. Eine solche zwar gültig geschlossene Ehe könne wegen Nichtvollzugs aufgelöst werden.

«Die Schwierigkeit besteht darin, als Richter moralische Gewissheit zu bekommen, dass eine Ehe ungültig ist. Oft hat man dafür nur Indizien, keine Beweise», so Reglinski. Hinweise für die unüberwindliche Distanzierung des Brautpaares könnten etwa Beobachtungen von Trauzeugen geben. Beispielsweise, wenn diesen auffiel, dass die Ehegatten am Hochzeitsfest nicht gemeinsam von Tisch zu Tisch gingen und die ganze Zeit in separaten Gruppen feierten.

Oft bereits durch Zivilgericht geschieden

Reglinski betont, dass es bei den kirchenrechtlichen Prozessen nicht um die Schuldfrage gehe, sondern schlicht um die Wahrheitsfindung. Sein Amt versteht er auch als Teil der Seelsorge.

Zugunsten der Wahrheitsfindung animiere man stets auch die nicht klagende Partei, sich im Prozess zu beteiligen. «Die klagende Partei» ist meist jener Partner, der ein Interesse hat, kirchenrechtlich ins Reine zu kommen. Zum Beispiel, weil wieder eine kirchliche Hochzeit geplant ist. In den meisten Fällen sei das Paar sowieso längst zivilrechtlich geschieden.

Macht es da überhaupt Sinn, jemals die Erklärung der Ehenichtigkeit zu verweigern? Wenn er zum Schluss komme, dass die vorgebrachten Ehenichtigkeitsgründe zur Eheauflösung nicht überzeugend seien, dann sei die Ehe vor Gott gültig und könne nicht für nichtig erklärt werden, antwortet Reglinski. Nach bisheriger Erfahrung komme das in vielleicht einem von zehn Fällen vor, die zur prozessualen Behandlung angenommen wurden.

Die Kirche müsste den Ehevorbereitungskursen wieder mehr Gewicht geben, findet Reglinski. Dadurch würden mehr Paare verstehen, was die Ehe nach katholischem Verständnis sei. Wenn er von heiratswilligen Paaren hört, dass sie in einer auswärtigen Kirche heiraten wollen, weil ihnen dort die schöne Treppe einer Kirche gefällt, dann beschleicht ihn ein ungutes Gefühl. «Vielleicht geht es dann vor allem um Fotos, statt um ein Sakrament», sagt der Pfarrer und meint: «Lieber keine kirchliche Hochzeit als eine, bei welcher das tiefere Verständnis fehlt.»

Ueli Abt, kath.ch