Das neue Kompetenzzentrum soll in den 2. Stock des Hauses Munzachstrasse 2 in Liestal einziehen. Im Erdgeschoss (Haupteingang) ist die Verwaltung der Landeskirche angesiedelt, im 1. Stock (Seiteneingang links) die Bistumsregionalleitung. (Foto: Maria Gaetani)
Das neue Kompetenzzentrum soll in den 2. Stock des Hauses Munzachstrasse 2 in Liestal einziehen. Im Erdgeschoss (Haupteingang) ist die Verwaltung der Landeskirche angesiedelt, im 1. Stock (Seiteneingang links) die Bistumsregionalleitung. (Foto: Maria Gaetani)
31.03.2018 – Hintergrund

Neue überpfarreiliche Dienste für das Baselbiet

Synode Basel-Landschaft stimmt dem pastoralen Kompetenzzentrum ohne Gegenstimmen zu

Der Rahmen für die Baselbieter Nachfolgelösung der Fachstelle katholisch bl.bs steht: Die Synode hat die Betriebskosten für ein pastorales Kompetenzzentrum mit 240 Stellenprozenten bewilligt. Voraussichtlich wird es im vierten Quartal dieses Jahres starten.

Viel Staub hatte die Kündigung des Vertrags für die bikantonale Fachstelle katholisch bl.bs durch den Baselbieter Landeskirchenrat im Mai 2017 aufgewirbelt. Inzwischen hat sich die Staubwolke gelegt, der Blick geht nach vorn: Ohne Gegenstimmen hat die Synode der Römisch-katholischen Landeskirche Basel-Landschaft der Errichtung eines neuen pastoralen Kompetenzzentrums zugestimmt. Der Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum: 500 Stimmberechtigte könnten innert acht Wochen mit ihrer Unterschrift eine Abstimmung verlangen.

Die Synode nahm vom Grobkonzept für das Kompetenzzentrum einstimmig Kenntnis. Die Dotierung mit maximal 240 Stel­lenprozenten wurde ohne Gegenstimmen bei drei Enthaltungen genehmigt. Vorgesehen sind die Fachbereiche Diakonie (80 Prozent), Bildung-Spiritualität (80 Prozent), Kommunikation (30 Prozent) und Sekreta­riat (40 Prozent). Für die Leitungsfunktion ist ein zusätzliches Pensum von 10 Prozent möglich.

Dem Kostendach von jährlich 362 000 Franken – davon 292 000 Franken fürs Personal und 70 000 Franken für Sachkosten – stimmte die Synode bei vier Enthaltungen zu. Zum Vergleich: Im Jahr 2017 hatte die Landeskirche Baselland 334 000 Franken für ihren Anteil an der bikantonalen Fachstelle budgetiert. Effektiv ausgegeben wurden im Jahr 2016 rund 300 000 Franken. Die zukünftige eigene Lösung ist also voraussichtlich etwas teurer.

Start voraussichtlich im Herbst

Nach diesem Finanzbeschluss der Synode ist nun die Bistumsregionalleitung St. Urs am Zug für die Umsetzung. Wie Bischofsvikar Christoph Sterkman im Anschluss an die Synodensitzung gegenüber «Kirche heute» ausführte, wird als erstes das Konzept detaillierter ausgearbeitet. Dazu gehört auch die theologische Grundlegung. Zum Konzept wird der Austausch mit der Pastoralkonferenz gesucht. Sterkman rechnet damit, dass die Stellen bis im Juni ausgeschrieben werden.

Ein Unterbruch nach dem Auslaufen der Fachstelle katholisch bl.bs Ende Juni wird damit nicht zu vermeiden sein. Der Bischofsvikar hält eine Betriebsaufnahme im vierten Quartal 2018 für realistisch. Arbeitsräume sind im 2. Stock des Gebäudes der Landeskirche Baselland in Liestal vorgesehen.

An der Synode stellte Felix Wehrle (Muttenz) fest, ein Pensum von 30 Prozent für den Bereich Kommunikation sei vergleichsweise tief. Er regte an, dass dieser Bereich unter dem gleichen Dach und von der gleichen Person wie für die Landeskirche übernommen werden könnte. Seit Anfang Jahr ist Dominik Prétôt in einem 50-Prozent-Pensum verantwortlich für die Kommunikation der Landeskirche Baselland.

Aussprache mit Pastoralkonferenz

Zu Beginn der Sitzung hatte Bischofsvikar Sterkman die Synodalen über die Aussprache zwischen einer Delegation der Pastoralkonferenz und dem Landeskirchenrat zu den Unstimmigkeiten bei der Kündigung der Fachstelle orientiert. Um präzis zu sein, wählte er dafür die Schriftsprache. Das gemeinsame Fazit laute: Beide Seiten würden ihre Verfahren zur Beschlussfassung und zu den Mitteilungen an die Öffentlichkeit optimieren. Und: Die periodischen gegenseitigen Konsultationen und Standortbestimmungen würden wieder aufgenommen.

An der Synode vom 19. März unter dem Vorsitz von Präsident Claude Ryf (Oberwil) waren 62 der 94 Synodalen anwesend. Als neue Mitglieder der Synode angelobt wurden Christoph Ackermann (Burg im Leimental) und Rita Hagenbuch (Arlesheim, Abgeordnete der Pastoralkonferenz).

Christian von Arx

Mehr Spielraum bei den Löhnen

Als zweites Geschäft behandelte die Synode eine Teilrevision der Anstellungs- und Besoldungsordnung der Landeskirche. Aufgrund einer Motion legte der Landeskirchenrat eine Überarbeitung des Lohnklassenmodells vor. Zugrunde gelegt wurde ein Vergleich mit den katholischen Landeskirchen Basel-Stadt und Aargau sowie mit der reformierten Landeskirche Baselland. Dabei zeigte sich – wie Landeskirchenrat Silvan Ulrich darlegte –, dass es bei den Lohnklassen eine grössere Bandbreite und mehr Spielraum braucht.

Mit der Vorlage werden verschiedene Funktionen höher eingestuft, so der Sakristanendienst und der Bereich Sekretariat/Sachbearbeitung. In der Tendenz wird die Vorlage zu Mehrkosten führen. Silvan Ulrich betonte, dass die Vorlage in den Kirchgemeinden nur betreffend der seelsorgerlichen Mitarbeitenden verbindlich ist. Für alle andern Angestellten der Kirchgemeinden sei sie nur eine Empfehlung. Die Synode brachte einige Ergänzungen an und wünschte zusätzliche Prüfungen. Das neue Lohnklassenmodell wird erst mit der 2. Lesung im Juni beschlossen.

Zuvor hatte die Synode oppositionslos ein dringliches Postulat von Yolanda Müller (Arlesheim) überwiesen. Der Landeskirchenrat wird damit beauftragt zu prüfen, ob die in der Verfassung und der Anstellungs- und Besoldungsordnung der Landeskirche verankerte Pflicht der Kirchgemeinden, ihre Seelsorgenden in einer gemeinsamen Pensionskasse (bisher: St.-Heinrich-Stiftung) zu versichern, noch dem Bundesrecht entspricht. Das Bundesgericht hatte 2008 das Recht der Zuger Einwohnergemeinden zur freien Wahl der Pensionskasse ihrer Lehrkräfte geschützt.

cva