29.10.2018 – Schweiz

Nein zu neuen Richtlinien für Suizidbeihilfe

Die Ärztekammer lehnt die neuen Richtlinien der Schweizer Akademie der Wissenschaften (SAMW) zur Suizidbeihilfe ab. Bisher war eine der Bedingungen, unter denen Ärzte Suizidbeihilfe leisten durften, das nahe Lebensende. Gemäss den neuen Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod» müsste stattdessen ein «unerträgliches Leiden» vorliegen. Dies sei jedoch ein «unbestimmter Rechtsbegriff, aus dem für die Ärzteschaft Rechtsunsicherheit resultiert», teilte die FMH mit. Damit bleiben die bisher geltenden Richtlinien aus dem Jahr 2013 gültig.