09.07.2018 – Glossar

Was ist …

… ein Motuproprio?

Der Begriff besteht aus zwei lateinischen ­Wörtern und bedeutet «aus eigenem Antrieb». Im Recht der katholischen Kirche ist ein Motuproprio ein Erlass, den der Papst von sich aus, ohne Anstoss von aussen, herausgibt. Ein ­Motuproprio hat die Form eines Briefes ohne Anrede. Darin beschreibt der Papst den Sachverhalt und die Regelung, die er dafür getroffen hat. Ein Motuproprio wird vom Papst unterschrieben und vom Vatikan veröffentlicht. Es ist ein Beispiel für die gesetzgebende Rolle des Papstes im Kirchenrecht. Papst Franziskus hat seit seinem Amtsantritt im März 2013 22 Motuproprios erlassen.