23.02.2023 – Glossar

Was ist …

… Meinungsfreiheit?

Die Meinungsfreiheit wurde in der Französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 formuliert und ist heute in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 (Artikel 19) oder in der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 (Artikel 10) Bestandteil des Völkerrechts. Die Schweizerische Bundesverfassung sagt in Artikel 16 Absatz 2: «Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.» Einschränkungen durch das Gesetz sind möglich. Das katholische Kirchenrecht spricht vom Recht und der Pflicht der Gläubigen, ihre Meinung zum Wohl der Kirche den geistlichen Hirten mitzuteilen und den übrigen Gläubigen kundzutun (can. 212 § 3). cva