28.08.2019 – Schweiz

Gericht schützt Kundgebungsfreiheit – «Marsch fürs Läbe» kann in Zürich stattfinden

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat eine Beschwerde der Stadt Zürich abgewiesen und damit einen Demonstrationszug des Vereins «Marsch fürs Läbe» gutgeheissen. Die Stadt akzeptiert das Urteil. Sie kann aber die Route neu festlegen. In gut 14 Tagen soll der «Marsch fürs Läbe», ein Bekenntnismarsch des gleichnamigen Vereins zum Schutz von ungeborenem Leben, in Zürich abgehalten werden. Die Stadt Zürich hatte den zuerst in der Zürcher Innenstadt geplanten Umzug nicht bewilligen wollen.  Stattdessen schlug sie den Veranstaltern eine standortgebundene Kundgebung auf dem Turbinenplatz vor. Damit waren die «Marsch»-Veranstalter nicht einverstanden und legten im April Rekurs beim Statthalter des Kantons Zürich ein. Der Statthalter stützte die Begründung der Organisatoren. Darauf gelangte die Stadt an das Zürcher Verwaltungsgericht. Sie machte geltend, dass die Gefahr von Gegendemonstrationen zu gross sei und dadurch die Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am «Marsch» nicht gewährleistet werden könnte. Das Verwaltungsgericht hat nun mit Urteil vom 27. August Stellung genommen. Der Stadt Zürich wird vorgehalten, mit ihrem Entscheid die Meinungs- und Kundgebungsfreiheit einzuschränken. Absicht der Veranstalter des «Marsch fürs Läbe» sei es ja gerade, mit ihrer Botschaft ein breites Publikum anzusprechen. Das sei bei einer nur auf einen Platz beschränkten Kundgebung aber nicht gegeben. Das Verbot eines Marsches marginalisiere die Organisation, hält das Verwaltungsgericht fest. Zudem sieht die Gerichtsinstanz im Vorgehen der Sicherheitsdirektion auch einen Widerspruch zur Religions- und Glaubensfreiheit. Weiter heisst es im Urteil, dass der «Marsch fürs Läbe» eine friedliche Demonstration sei. Gewaltbereitschaft gehe, wie bei der Durchführung früherer Jahre, von möglichen Gegendemonstranten aus. Das Gericht stellt denn auch die Frage, ob sich die Stadt Zürich mit ihrem Verbot eines Umzugs nicht unter das «Diktat» der Gegendemonstranten gestellt habe. Die Beschwerde der Stadt Zürich wird zurückgewiesen. Das heisst, dass die Organisation «Marsch fürs Läbe» am 14. September einen Umzug durchführen kann. Der städtischen Sicherheitsdirektion wird aber eingeräumt, die Route für die Demonstration so festzulegen, dass Sicherheit und Verkehr gewährleistet werden können. Die Stadt Zürich hat nun bis am 9. September Zeit, die Route neu festzulegen. Auf Rückfrage von kath.ch bei der Kommunikationsabteilung des Sicherheitsdepartements akzeptiert die Stadt das Urteil.

kath.ch