09.07.2018 – Glossar

Was ist …

… das Konklave?

Johannes Paul II. hat 1996 die Papstwahl zum letzten Mal geregelt und dabei festgehalten, dass weiterhin die Kardinäle, die bei Eintritt einer Vakanz auf dem Apostolischen Stuhl das 80. Altersjahr noch nicht vollendet haben, den nächsten Papst wählen. Und zwar tun sie das im Konklave, also in einem verschlossenen Raum. Seit ihrem Bestehen ist dies die Sixtinische Kapelle. Die Kardinäle wohnen im Gästehaus des Vatikans. Um die Einflussnahme von aussen zu verhindern, ist es den Kardinälen unter Androhung von Strafen untersagt, mit der Aussenwelt Kontakt aufzunehmen. Zur Wahl des Papstes ist eine Zweidrittel-Mehrheit nötig. Ist der zum Papst Gewählte bereits Bischof, besitzt er mit Annahme der Wahl die Fülle der päpstlichen Vollmacht. Im andern Fall würde der Gewählte unmittelbar zum ­Bischof geweiht.