09.07.2018 – Glossar

Was ist …

… eine Kirchensteuer?

Wo Religionsgemeinschaften – in den meisten Schweizer Kantonen die beiden grossen Kirchen, in einigen auch die Christkatholische Kirche und in wenigen die Israelititsche Kultus­gemeinschaft – öffentlich-rechtlich anerkannt sind, dürfen sie in den meisten Fällen von ihren Mitgliedern Steuern zur Deckung ihrer Ausgaben erheben. In manchen Kantonen erhalten sie zusätzlich auch Steuern von juristischen Personen, also von Firmen. Da das Verhältnis von Staat und Kirche von den Kantonen bestimmt wird, gibt es in der Schweiz 26 Varianten dieser Beziehung. In den Kantonen Genf und Neuenburg sind Staat und Kirche weitgehend getrennt. Im Kanton Waadt werden die Kultusaufwendungen vollständig vom Staat ­getragen.