Im Februar 2016 wurde die Matthäuskirche in Basel von Asylbewerbern und Aktivisten besetzt, dabei handelte sich nicht um ein von der reformierten Kirche selbst gewährtes Kirchenasyl. | © Wolf Südbeck-Baur
Im Februar 2016 wurde die Matthäuskirche in Basel von Asylbewerbern und Aktivisten besetzt, dabei handelte sich nicht um ein von der reformierten Kirche selbst gewährtes Kirchenasyl. | © Wolf Südbeck-Baur
08.11.2018 – Aktuell

Kirchenasyl will gut überlegt sein

Migration und Asyl waren das Hauptthema der Pastoralkonferenz Baselland

Die Pastoralkonferenz Baselland hat sich ein neues Statut gegeben. Hauptthema ihrer Versammlung waren Aspekte des kirchlichen Engagements in den Bereichen Migration und Asyl.

 

Nihan Karamanoglu berichtete an der Baselbieter Pastoralkonferenz vom 7. November in Pratteln über die Anlaufstelle Baselland, die Migrantinnen und Asylsuchende berät. Die Zukunft der 1989 gegründeten Anlaufstelle ist infolge der Asylgesetzrevision, die im Frühjahr 2019 in Kraft tritt, in Frage gestellt. Die bisherigen Beiträge des Kantons fallen 2020 weg; die Evangelisch-reformierte Kirche reduziert ihre Beiträge aus Spargründen. Wie sich die beschleunigten Asylverfahren in der Praxis auswirken werden, ist aber für Karamanoglu noch unklar.

In die Frage des Kirchenasyls führte Nicola Neider Ammann von der Katholischen Kirche Stadt Luzern ein. Kirchenasyl bedeute eine befristete Schutzgewährung als Ultima Ratio im Einzelfall, erklärte sie. Ziel sei die nochmalige Überprüfung eines letztinstanzlichen Entscheids des Staates zur Ausschaffung von Asylsuchenden. Der Staat habe das Recht auf einen Zugriff, die Kirche beanspruche keinen rechtsfreien Raum.

Zur Thematik des Kirchenasyls hat die Kommission für Staatskirchenrecht und Religionsrecht der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ) im Juni Empfehlungen und Denkanstösse veröffentlicht (greifbar auf www.rkz.ch). Von Kirchenasyl könne nur gesprochen werden, wenn eine kirchliche Gemeinschaft dieses in freier Entscheidung gewährt. Die Katholische Kirche Stadt Luzern hat ihrerseits Grundsätze und eine Checkliste für das Vorgehen erarbeitet. Nicola Neider legte allen ans Herz, diese Papiere zu diskutieren, um sich einer solchen Frage vorbereitet stellen zu können.

Weitere Thementische befassten sich mit den Möglichkeiten für Integrationsprojekte und die Einbindung von Freiwilligen sowie mit der Einflussnahme an den Schnittstellen von Kirche und Politik.

Nach längeren Diskussionen stimmte die Versammlung einstimmig einem neuen Statut der Pastoralkonferenz (PK BL) zu. Dieses war wegen der Aufhebung der Dekanate notwendig geworden. Neu ist Mitglied der PK, wer in einem basellandschaftlichen Pastoralraum in den Bereichen Seelsorge, Katechese, Soziale Arbeit, Jugendarbeit, Erwachsenenbildung und Beratung tätig ist, wer im Auftrag der Landeskirche auf einer Fachstelle oder Spezialseelsorgestelle arbeitet oder mit der Seelsorge in einer anderssprachigen Mission betraut ist. Im Unterschied zu früher sind die wichtigen pastoralen Themen jetzt der neuen kantonalen Konferenz der Pastoralraumleitenden übertragen, in der auch Fach- und Spezialseelsorgestellen vertreten sind und die zweimal jährlich unter Leitung des Bischofsvikariats St. Urs tagt.

Als Vorstandsmitglieder wurden vorerst nur zwei Personen gewählt: Die bisherige Präsidentin Béatrice Bowald und neu Silvia Guerra, Leiterin des Pastoralraums Allschwil-Schönenbuch. Es bestehe die Aussicht, dass sich in absehbarer Zeit Vertretungen der Sozialdienste und der Jugendarbeit für den Vorstand zur Verfügung stellen könnten, teilte die Präsidentin mit.

Christian von Arx