20.03.2020 – Region

Löhne für geplante, aber ausgefallene Einsätze auszahlen

Der von Landeskirchenratspräsident Ivo Corvini und Bischofsvikar Christoph Sterkman geleitete Kirchliche Kernstab der Römisch-katholischen Landeskirche Basel-Landschaft empfiehlt den Leitungen der Kirchgemeinden und Pfarreien, die in einem Schreiben der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Bern und des Bischofsvikariats St. Verena (Bern, Jura, Solothurn) vom 18. März erlassenen Richtlinien betreffend Löhne und Entschädigungen während der Periode der besonderen Massnahmen «Coronavirus» anzuwenden. In diesen Richtlinien heisst es unter anderem: «Sämtliche geplanten Einsätze sind zu entschädigen (auch wenn sicher bis 19. April weder Gottesdienste noch andere Anlässe stattfinden können).» Namentlich werden die von der Absage sämtlicher Veranstaltungen während der Karwoche und der Ostertage betroffenen einmalig engagierten Musiker/innen erwähnt. Grundsätzlich appellieren die Landeskirchen an die Kirchgemeinden, keine Einsparungen zu Lasten von in dieser Ausnahmesituation finanziell stark betroffenenPersonen erzielen zu wollen.

kh