07.04.2020 – Welt

Kardinal George Pell ist frei

Das höchste Gericht Australiens, der High Court, hat am 7. April den Schuldspruch gegen den früheren vatikanischen Finanzchef, Kardinal George Pell (78), wegen sexuellen Missbrauchs in allen fünf Fällen aufgehoben. Die erstinstanzliche Jury hätte auf Grund der Beweislage Zweifel an der Schuld des Angeklagten haben müssen, hiess es in der im Internet veröffentlichten Mitteilung des Gerichts zum letztinstanzlichen Urteil. Pell wurde nach rund 13 Monaten Haft noch am gleichen Tag aus dem Gefängnis entlassen.

Ein Geschworenengericht in Melbourne hatte Pell im Dezember 2018 für schuldig befunden, in den Jahren 1996/97 als Erzbischof einen damals 13 Jahre alten Knaben in der Sakristei der Kathedrale von Melbourne missbraucht und einen anderen belästigt zu haben. Im März 2019 setzte das Bezirksgericht das Strafmass auf sechs Jahre Haft fest. Die Jury hatte den Schuldspruch einzig auf Basis der Aussage eines der angeblichen Opfer gefällt. Im August 2019 wies der Supreme Court in Melbourne, das höchste Gericht des australischen Bundesstaates Victoria, die Berufung Pells durch die Mehrheitsentscheidung von zwei der drei Richter ab.

Pell selbst nahm das abschliessende Urteil des High Court mit grosser Erleichterung auf. «Ich habe stets meine Unschuld betont, während ich unter einer schweren Ungerechtigkeit gelitten habe», so Pell in einer Erklärung per E-Mail. Das Verfahren gegen ihn sei kein Referendum über die katholische Kirche und auch kein Referendum über den Umgang der australischen Kirche mit sexuellem Missbrauch in der Kirche gewesen. «Es ging darum, ob ich diese abscheulichen Verbrechen begangen habe – was ich nicht getan habe», schrieb Pell.

Nach seiner Haftentlassung drohen Pell nun weitere, zivilrechtliche Klagen wegen Missbrauchs Jugendlicher. Auch sind weitere strafrechtliche Verfahren wegen Meineids und Behinderung der Justiz bei Pells Aussagen vor dem staatlichen Missbrauchsausschuss möglich. Belege für diese Vorwürfe könnten sich in den zwei Bänden des Abschlussberichts der staatlichen Missbrauchskommission finden, die nach dem jetzt abgeschlossenen Verfahren freigegeben werden.

kh/kath.ch