15.11.2023 – Schweiz

Kantonalkirche kann Beträge zurückhalten

Das Parlament der kantonalen Landeskirche Luzern hat am 8. November eine Motion verabschiedet, in der es unter anderem die Sicherstellung einer unabhängigen Untersuchungskommission und eine unabhängige Meldestelle mit Kontrollfunktion über die Verfahren fordert. Sollten die Forderungen nicht eingehalten werden, können nun monetäre Konsequenzen folgen. Mit 76 zu 12 Stimmen und drei Enthaltungen wurde entschieden, dass die Hälfte der Gelder, die die Kirchgemeinden an das Bistum überweisen, zurückgehalten werden. Über deren Auszahlung wird dann im Herbst 2024 entschieden. kh