17.01.2021 – Region

Solothurn hebt 30er-Grenze für Gottesdienste auf

Ab Montag, 18. Januar, sind auch im Kanton Solothurn maximal 50 Personen in religiösen Feiern zugelassen. Auf dieses Datum hin hat der Solothurner Regierungsrat die bisherige kantonale Sonderregelung mit einer tieferen Obergrenze von 30 Personen in Gottesdiensten und religiösen Feiern zugunsten der vom Bundesrecht her geltenden Limite von 50 Personen aufgehoben. Damit gilt in allen Kantonen des Einzugsgebiets von «Kirche heute» – Aargau, Baselland, Basel-Stadt und Solothurn – die gleiche maximale Teilnehmerzahl von 50 Personen. Nicht mitgezählt werden dabei Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit oder als Freiwillige mitwirken, wie Zelebranten, Ministrantinnen, Lektoren, Sakristane, Kirchenmusiker und andere.

Laut einer Zusammenstellung von kath.ch haben derzeit nur noch die Kantone Nidwalden und Tessin eine Obergrenze von 30 Personen für Gottesdienste. In allen andern Kantonen gilt die Bundesregelung von 50 Personen.

cva

Die aktuellen Richtlinien des Bistums Basel finden sich hier.