11.05.2020 – Welt

Italien lässt Gottesdienste ab 18. Mai zu

In einem gemeinsamen Protokoll haben Regierung und katholische Bischofskonferenz in Italien festgelegt, dass ab 18. Mai wieder öffentliche Messfeiern stattfinden dürfen. Für jedes Gotteshaus ist, abhängig von der Grösse, eine Höchstzahl von Gläubigen pro Feier festzulegen. Das soll einen Mindestabstand von einem Meter gewährleisten. Die Teilnehmer sind gehalten, Masken zu tragen. Personen mit Krankheitssymptomen oder vorherigem Kontakt zu Covid-Patienten dürfen nicht dabei sein. Zur Austeilung der Kommunion müssen sich Priester und Helfer abermals die Hände desinfizieren, einen Mund-Nasen-Schutz sowie Handschuhe anlegen. Orgelmusik und Gesang sind erlaubt, Chorgesang aber nicht.

kath.ch