09.07.2018 – Glossar

Was ist …

… Institutio?

Mit der Institutio werden theologisch geschulte Frauen und Männer in den ständigen Dienst eines Bistums aufgenommen. 1978 haben die drei Bistümer Basel, Chur und St.Gallen in gemeinsamen Richtlinien den Einsatz von Pastoralassistenten umschrieben. Für die konkrete Aufgabe, meist das Wirken als Seelsorgende in einer Pfarrei, benötigen sie eine Missio canonica, eine bischöfliche Sendung. Die Institutio hingegen ist auf längere Dauer angelegt. Die Pastoralassistentinnen oder -assistenten erklären sich bereit, sich vom Bischof Aufgaben zuweisen zu lassen, der Bischof verpflichtet sich, eine Stelle zu suchen, die den Fähigkeiten des Mitarbeitenden entspricht. Die Institutio kann von beiden Seiten nur aus schwerwiegenden Gründen widerrufen werden.