26.05.2020 – Schweiz

Bistum Basel: Für Gottesdienst müssen keine Kontaktdaten erfasst werden

Die im Rahmenschutzkonzept des BAG für die Wiederaufnahme von Gottesdiensten enthaltene Pflicht, zwecks Nachverfolgung möglicher Infektionsketten die Kontaktdaten der Teilnehmenden zu erfassen und während 14 Tagen aufzubewahren, gilt nur dann, wenn bei den Gottesdiensten die Distanzregeln nicht eingehalten werden können. Es handelt sich somit um eine bedingte Pflicht. Dies habe die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat mit dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten geklärt, teilte Hansruedi Huber, Kommunikationsverantwortlicher des Bistums Basel, am 22. Mai mit.

Das Bistum Basel hat am 25. Mai sein diözesanes Schutzkonzept angepasst. Darin heisst es nun ausdrücklich: «Weil das diözesane Schutzkonzept die Einhaltung der Distanzregel ausnahmslos
fordert, müssen keine Kontaktdaten erfasst werden.»

kh