28.06.2018 – Schweiz

Gleichstellungsartikel bei Reformierten

Die Abgeordnetenversammlung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) genehmigte am 19. Juni in Schaffhausen den neuen Verfassungsentwurf. Bei der zweiten Lesung forderte ein Antrag der SEK-Frauenkonferenz die Aufnahme eines Gleichstellungsartikels. Der Verfassungsentwurf enthalte lediglich ein Diskriminierungsverbot – das sei nicht ausreichend, kritisierte die Frauenkonferenz. Die Abgeordneten votierten mit grosser Mehrheit für die Aufnahme des Artikels mit folgenden zwei Absätzen: «Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) fördert die Gleichstellung der Geschlechter» sowie «Die EKS fördert eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter in ihren Gremien». Die Schlussabstimmung folgt im Dezember; wann die neue Verfassung in Kraft treten wird, ist noch offen.