Kirche in Röschenz: Der Kirchgemeinderat und der Baselbieter Landeskirchenrat sind sich nicht einig, ob es zum Fall Sabo offene Fragen gibt oder nicht. | © wikimedia commons/Roland Zumbühl (Picswiss)
Kirche in Röschenz: Der Kirchgemeinderat und der Baselbieter Landeskirchenrat sind sich nicht einig, ob es zum Fall Sabo offene Fragen gibt oder nicht. | © wikimedia commons/Roland Zumbühl (Picswiss)
19.10.2023 – Aktuell

Fall Sabo: Was wusste der Kirchenrat?

Landeskirchenrat stellt Fragen – Röschenz findet diese hinfällig

Der Landeskirchenrat Baselland möchte wissen, was der Kirchgemeinderat Röschenz schon früher von den Missbrauchsvorwürfen gegen Pfarrer Franz Sabo wusste und wie er damals darauf reagierte. Der Kirchenrat zeigt sich über diese Fragen erstaunt: Das sei alles hinfällig, da die Vorwürfe gegen Sabo alle verjährt wären.

Der Landeskirchenrat der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft interessierte sich als Aufsichtsbehörde über die Kirchgemeinde für die Vorwürfe gegen Pfarrer Franz Sabo, die in einem Artikel des «SonntagsBlicks» und auf dem Portal kath.ch vom 17. September erhoben wurden. Auf Anfrage des Pfarrblatts «Kirche heute» erklärte Landeskirchenratspräsident Ivo Corvini, dass der Landeskirchenrat am 22. September dem Kirchgemeinderat Röschenz einen Fragenkatalog zugestellt und um Beantwortung mit Belegen aus Ratsprotokollen und Aktennotizen von Gesprächen mit Pfarrer Sabo und weiteren Betroffenen gebeten habe.

Fragenkatalog des Landeskirchenrates

Im Einzelnen stellte der Landeskirchenrat dem Kirchenrat von Röschenz Fragen dazu,

  • was der Kirchenrat von einem laut «SonntagsBlick» im Jahr 2002 erfolgten Eingeständnis Sabos hinsichtlich eines sexuellen Kontakts mit einem Minderjährigen im Jahr 1982 sowie von anderen, ab 2005 gegen Pfarrer Sabo erhobenen Missbrauchsvorwürfen wusste;
  • wie der Kirchenrat damals auf dieses Eingeständnis und diese Vorwürfe reagierte;
  • welche Massnahmen der Kirchenrat jetzt, das heisst nach den Medienberichten vom 17. September, ergriffen habe und ob im Hinblick darauf Gespräche mit Sabo und dem Bistum Basel stattgefunden hätten;
  • was der Kirchenrat heute zu tun gedenke und ob er eine vorübergehende Freistellung von Pfarrer Sabo bis zur Klärung der Vorwürfe prüfe.

Ferner wollte der Landeskirchenrat vom Kirchenrat Röschenz wissen, ob er von den in einem Bericht der SRF-Fernsehsendung «Schweiz aktuell» vom 29. März 2006 erwähnten Vorwürfen gegen Pfarrer Sabo Kenntnis hatte und ob er damals und heute ausschliessen könne, dass es dabei um sexuellen Missbrauch ging. Der Landeskirchenrat spricht dabei von Sachverhalten, die der damalige Bischof Kurt Koch hätte offenlegen müssen, wenn er von Sabo dazu ermächtigt worden wäre.

Gemäss der Auskunft des Landeskirchenrates an «Kirche heute» hat der Kirchenrat von Röschenz mit einem Schreiben vom 9. Oktober auf diesen Fragenkatalog des Landeskirchenrates reagiert, jedoch mitgeteilt, dass er die Fragen nicht beantworten werde.

Der Landeskirchenrat will nun an seiner nächsten Sitzung das weitere Vorgehen beschliessen.

Kirchenrat verweist auf Verjährung

Kirchgemeindepräsident Bernhard Cueni bestätigte auf Anfrage gegenüber «Kirche heute», dass der Röschenzer Kirchenrat den Fragenkatalog der Landeskirche erhalten habe. Der Kirchenrat von Röschenz habe beschlossen, den Fragenkatalog in Bezug auf die im «SonntagsBlick» veröffentlichen Vorwürfe nicht zu beantworten. Dazu erklärten Bernhard Cueni und Vizepräsident Holger Wahl schriftlich, dass weder eine formelle Anschuldigung noch eine Anzeige oder ein anderweitig rechtlich relevanter Vorwurf gegen Pfarrer Franz Sabo vorliege, der eine solche Anfrage notwendig erscheinen liesse. «Es erstaunt uns zudem, dass Medienberichte und ein nicht überprüfbarer Zeitungsartikel im ‹SonntagsBlick› für den Landeskirchenrat ein begründeter Anlass sind, persönliche Daten, Gesprächsnotizen und teils vertrauliche Informationen einzufordern.»

Cueni und Wahl fahren fort, als staatsrechtliche Behörde sollte dem Landeskirchenrat ohnehin bewusst sein, dass selbst wenn sämtliche im «SonntagsBlick»-Artikel beschriebenen Vorfälle zuträfen, diese schon lange verjährt wären. Damit habe Pfarrer Franz Sabo grundsätzlich unschuldig zu gelten, womit jeder der in der Anfrage des Landeskirchenrats aufgelisteten Punkte hinfällig sei.

Auch der Kirchgemeinderat von Röschenz wollte sein weiteres Vorgehen an seiner nächsten Sitzung beraten, diese war auf einen Termin nach Redaktionsschluss der Ausgabe 43–44/2023 von «Kirche heute» angesetzt.

Christian von Arx