Die Synode Basel-Stadt befasste sich mit den Immobilien im Verwaltungsvermögen. Der externe Experte Raphael Pfarrer präsentiert den Schlussbericht der Spezialkommission Gebäudestrategie. | © Regula Vogt-Kohler
Die Synode Basel-Stadt befasste sich mit den Immobilien im Verwaltungsvermögen. Der externe Experte Raphael Pfarrer präsentiert den Schlussbericht der Spezialkommission Gebäudestrategie. | © Regula Vogt-Kohler
29.09.2021 – Aktuell

Neue Gebäudestrategie zwingt zu Verzichtsplanung

Eine Spezialkommission der Synode BS schlägt neuen Finanzierungsmechanismus vor

Weil mit den Mitgliederzahlen auch die Steuereinnahmen sinken, fehlt es an Mitteln für den Gebäudeunterhalt. Die Spezialkommission Gebäudestrategie bringt einen neuen Verteilschlüssel ins Spiel. Der Ball liegt nun beim Kirchenrat, der konkrete Anträge vorlegen soll.

Der Gebäudebestand der Römisch-katholischen Kirche Basel-Stadt (RKK BS) ist auf den in den 70er-Jahren erreichten Höchststand an Kirchenmitgliedern ausgerichtet. Nachdem die Zahl der Mitglieder auf ein Drittel geschrumpft ist, stellen sich zwei Fragen: Wie viele Gebäude braucht es noch? Und wie viele Gebäude kann sich die RKK BS noch leisten? Der im Juni 2020 überwiesene Anzug «Gebäudestrategie» fasst die Problematik so zusammen: «Ein Bruchteil der damaligen Kirchenmitglieder müssen heute die Kosten für einen Gebäudeunterhalt berappen, die in einem Verhältnis mehr zu den Mitgliederzahlen steht.»

Verzichtsplanung unumgänglich

Für den Unterhalt werden Jahr für Jahr Rückstellungen getätigt, allerdings bei weitem nicht im Mass, das eigentlich nötig wäre. Wie mit dieser Situation umgegangen werden soll, ist seit etlichen Jahren Gegenstand von Diskussionen. Mit einem neuen Lösungsansatz will die Spezialkommission die Debatte entemotionalisieren und mit einer sachlichen, faktenorientierten und nachvollziehbaren Diskussion ablösen. Als Kernelement schlägt die Kommission einen neuen Finanzierungsmechanismus vor, der die Mitgliederzahlen und die Intensität des Gebäudeunterhalts berücksichtigt. Als Berechnungsgrundlage für den benötigten Unterhalt gilt der Gebäudeversicherungswert (GVW). Dabei werden für nicht-sakrale Gebäude 2 Prozent des GVW einkalkuliert. Für sakrale Gebäude sollen die Mittel für den Gebäudeunterhalt von heute 0,5 auf 1 Prozent des GVW erhöht werden.

Das neue engere Finanzierungskorsett zwingt die Pfarreien zu einer Verzichtsplanung. In einem begleiteten Transformationsprozess sollen die Pfarreien prüfen, ob die Finanzierung der Liegenschaft mittelfristig abgesichert ist und wie die Nutzung optimiert werden könnte. Um eine optimierte Auslastung der Gebäude zu erreichen ist es für die Spezialkommission unabdingbar, dass jede Pfarrei ihre Tätigkeiten einer vorbehaltlosen Priorisierung und Fokussierung unterzieht. Die Pfarreien können selber entscheiden, werden aber bei der Veränderung begleitet. «Die Veränderung muss von unten kommen», sagte Raphael Pfarrer (AWK Group), der als externer Experte am Bericht beteiligt war.

An die Schmerzgrenze gehen

In einem ersten Schritt hatte sich die Synode mit dem Bericht der Spezialkommission zu befassen. Kirchenratspräsident Christian Griss äusserte sich zu den Dimensionen, indem er auf die in den letzten zehn Jahren erfolgten Umnutzungen (Areale St. Christophorus und Don Bosco; Pfarrhaus St. Franziskus, Saal St. Josef; Allmendhaus und Sacré Coeur mit Einschränkungen) verwies. «In den nächsten zehn Jahren müssen wir nochmals einen solchen Schritt machen.» Angesichts des Volumens sagte Griss auch: «Da kommen wir an eine Schmerzgrenze.» Eine Alternative gibt es für Griss nicht: «Es geht letztlich nur über einen drastischen Abbau des Immobilien-Portfolios im Verwaltungsvermögen.»

In einem nächsten Schritt ist nun der Kirchenrat am Zug. Die Synode ist mit grossem Mehr dem Antrag der Spezialkommission gefolgt und hat den Kirchenrat damit beauftragt, bis zur Wintersynode am 30. November zu den Resultaten der Spezialkommission Stellung zu nehmen und daraus resultierende konkrete Anträge zu stellen.

Social-Media-Richtlinien bis Ende Jahr

In einer Kleinen Anfrage hatte Beatrice Inglin im Namen der Synodenfraktion Heiliggeist nach den Konsequenzen aus den privaten Social-Media-Aktivitäten des zurückgetretenen Medienbeauftragten gefragt. In seinem Bericht hält der Kirchenrat fest, dass ihm seit Längerem bewusst sei, dass private, öffentliche Meinungsäusserungen vor allem durch die zunehmende Bedeutung der Social Media zu Interessenskonflikten zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitenden führen könnten. So habe im Herbst 2020 der Mediensprecher RKK-intern einen Workshop zur Problematik der privaten Kommunikation von Mitarbeitenden auf Social Media angeboten. Die daraufhin geplante Erarbeitung von RKK-internen Richtlinien sei leider nicht erfolgt. Eine Arbeitsgruppe zum Thema Kommunikation soll dies nun bis Ende Jahr nachholen. Beatrice Inglin bedankte sich für die schnelle Antwort. Eine Diskussion gab es nicht.

Regula Vogt-Kohler