23.09.2021 – Glossar

Was ist …

… das Ehesakrament?

Nach dem kirchlichen Verständnis ist die Ehe dann ein Sakrament, wenn sie zwischen zwei Getauften geschlossen wird. Die Ehe ist im Kirchenrecht definiert als Bund, «durch den Mann und Frau unter sich die Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen, welche durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist». Als Wesenseigenschaften der Ehe nennt das Kirchenrecht ihre Einheit und Unauflöslichkeit. Die Ehe kommt durch den Konsens der Partner zustande. Sie spenden sich das Ehesakrament selbst.

cva