Die Synode tagte im Bauzeitprovisorium des Regierungsgebäudes an der Kasernenstrasse 31 in Liestal (Blick auf Landeskirchenrat und Büro der Synode – das Wort hat Bischofsvikar Valentine Koledoye). | © Christian von Arx
Die Synode tagte im Bauzeitprovisorium des Regierungsgebäudes an der Kasernenstrasse 31 in Liestal (Blick auf Landeskirchenrat und Büro der Synode – das Wort hat Bischofsvikar Valentine Koledoye). | © Christian von Arx
22.06.2023 – Aktuell

Die pastorale Vertretung steht auf dem Prüfstand

Kritische Stimmen zur Revision der Kirchenverfassung an der Synode Baselland

Wie soll die Stimme der pastoralen Mitarbeitenden zukünftig in Kirchenparlament und Landeskirchenrat des Kantons Baselland vertreten sein? Das war an der Synode vom 21. Juni ein Hauptpunkt der Debatte zur Teilrevision der Kirchenverfassung.

Künftig soll die Volksvertretung in der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Baselland nicht mehr Synode heissen, sondern Kirchenparlament. Und dieses soll von heute 94 auf 70 Mitglieder verkleinert werden. Diese Punkte gaben bei der 1. Lesung der Teilrevision nur wenig zu reden.

Klar unterschiedliche Meinungen gab es hingegen zur künftigen Vertretung der pastoralen Mitarbeitenden. Heute gehören der Synode sieben Abgeordnete an, die von der Pastoralkonferenz – der kantonalen Versammlung der pastoralen Mitarbeitenden der Pastoralräume, der anderssprachigen Missionen sowie der Fachstellen und Spezialseelsorgestellen der Landeskirche – gewählt werden. Sie haben in der Synode die gleichen Rechte wie die 87 Abgeordneten der Kirchgemeinden.

Mit oder ohne Stimmrecht?

Im Antrag des Landeskirchenrates für die Teilrevision der Verfassung sind sieben pastorale Abgeordnete mit kirchlicher Sendung (Missio canonica, das ist der Auftrag des Bischofs) im künftigen 70-köpfigen Kirchenparlament vorgesehen. Sie hätten kein volles Stimmrecht mehr, sondern nur ein Antragsrecht und beratende Stimme. Gewählt würde jede/r dieser sieben einzeln durch die Pastoralraumkonferenz, der er/sie angehört – das ist die Versammlung des pastoralen Personals eines jeden der sieben Pastoralräume im Kanton Baselland. Nicht wählbar wären die pastoralen Angestellten der kantonalen Fachstellen und Spezialseelsorgestellen.

Ähnlich soll der Landeskirchenrat verändert werden, der von der Synode gewählt wird. Heute hat er sieben Mitglieder, von denen drei der Pastoralkonferenz angehören müssen. Alle sieben sind stimmberechtigt. Neu soll der Landeskirchenrat fünf Mitglieder mit Stimmrecht haben, von denen keines zum pastoralen Personal gehören darf. Dazu kommen vier Mitglieder mit beratender Stimme und Antragsrecht: Zwei aus dem pastoralen Personal mit Missio aus den Baselbieter Pastoralräumen; eine vom Bischof bezeichnete Vertretung; dazu der/die Verwalter/in der Landeskirche. Die Zweiervertretung aus den Pastoralräumen würde durch die Mitglieder der sieben Pastoralraumkonferenzen gewählt, das Bischofsvikariat müsste diese Wahl organisieren.

Wer soll dabei sein – und wer wählt?

Gegen diese Vorschläge wehrten sich an der Synode mehrere Vertreter/innen der Pastoralkonferenz, aber auch einzelne andere Synodale. Sie befürworteten, dass weiterhin auch Jugend- und Sozialarbeitende, die keine theologische Ausbildung und damit keine Missio haben, in die Behörden der Landeskirche gewählt werden können. Sie möchten den «Pastoralen» auch weiterhin das Stimmrecht geben. Auch der Ausschluss der Fachstellen- und Spezialseelsorgemitarbeitenden wurde von dieser Seite in Frage gestellt, ebenso die Wahl durch die Pastoralraumkonferenzen.

Andererseits lag den Synodalen eine schriftliche Stellungnahme von Bischofsvikar Valentine Koledoye vor, der sich in Übereinstimmung mit Bischof Felix Gmür für eine pastorale Vertretung ohne Stimm- und Wahlrecht aussprach.

Entscheide fallen im November

Für die 2. Lesung der Teilrevision werden die Kritiker/innen konkrete Anträge stellen, über die die Synode am 29. November in Binningen entscheiden kann. Im Jahr 2024 wird die gesamte Teilrevision in einer Volksabstimmung allen Stimmberechtigten der Landeskirche Baselland vorgelegt. Völlig unbestritten ist dabei die Erleichterung von Zusammenschlüssen von Kirchgemeinden: Diese sollen künftig in einer Verordnung der Synode und nicht mehr in der Kirchenverfassung genannt werden, somit wird für eine Fusion keine kantonale Volkabstimmung mehr nötig sein.

Mehr bieten für Familien

Die Synode will, dass die Kirche mehr macht für junge Familien mit Kindern. Sie hat deshalb einstimmig der Erweiterung des Auftrags der bisherigen Fachstelle Jugend BL zugestimmt. Diese wird nun zum Fachbereich Jugend und Familie BL umbenannt und personell aufgestockt, von bisher 170 auf neu 220 Stellenprozente. Für die Nachfolge der zurückgetretenen Stellenleiterin Marcella Criscione werden zwei Stellen ausgeschrieben: Die Leitung mit 70 bis 80 Prozent und zusätzlich eine neue Projektmitarbeitsstelle mit 40 bis 50 Prozent. Den Mehrkosten von 50 000 Franken jährlich (ab 2024) stimmte die Synode zu.

Diskussionslos genehmigt hat die Synode eine vierjährige Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Baselland zur Ehe- und Partnerschaftsberatung – ohne Änderungen an den bisherigen Leistungen – und einen Archivierungsvertrag mit dem Staatsarchiv Baselland.

Finanziell war 2022 ein unerwartet gutes Jahr für die Landeskirche: Statt eines Minus von 456 700 Franken resultierte ein Plus von 988’656 Franken. Die Verbesserung um rund 1,45 Mio. Franken gegenüber dem Budget hat mit höheren Steuereinnahmen von den Unternehmen und mit geringerem Personal- und Sachaufwand zu tun. Die Synode genehmigte die Jahresrechnung einstimmig.

Vom Überschuss hätte die Prüfungskommission gerne sofort 0,5 Mio. Franken an die Kirchgemeinden ausgeschüttet, mit einer Aufstockung des Finanzausgleichs. Eine Mehrheit von 46:23 Stimmen zog es jedoch vor, erst im November mit dem Budget 2024 darüber zu entscheiden. Landeskirchenrat Joseph Thali bat darum, für die 0,5 Mio. Franken besser einen Zweck im Sinn des Evangeliums zu suchen. Jacqueline Füeg regte an, das Geld könnte den Kirchgemeinden für Projekte mit Familien zur Verfügung gestellt werden.

An der Synode vom 21. Juni im Bauzeitprovisorium des Regierungsgebäudes in Liestal nahmen 69 der 94 Synodalen teil.

Christian von Arx