Der Voranschlag 2019 war neben der neuen Steuerordnung das Haupttraktandum der basel-städtischen Synode, die am 20. November im Lindenbergsaal tagte. | © Regula Vogt-Kohler
Der Voranschlag 2019 war neben der neuen Steuerordnung das Haupttraktandum der basel-städtischen Synode, die am 20. November im Lindenbergsaal tagte. | © Regula Vogt-Kohler
21.11.2018 – Aktuell

Steuerrechnung kommt bald vom Staat

Die Synode BS genehmigte neue Steuerordnung und Budget 2019

Am 14. November hatte das Kantonsparlament grünes Licht für den Einzug der Kirchensteuer durch den Staat gegeben. Sechs Tage später hat die basel-städtische Synode die dafür erforderliche neue Steuerordnung genehmigt. Noch festzulegen gilt es das Prozedere für die Steuererlasse.

Im Jahr 2019 wird die Römisch-Katholische Kirche Basel-Stadt (RKK BS) zum letzten Mal Steuerrechnungen direkt versenden. Für Veranlagung und Bezug der im Jahr 2020 fälligen Kirchensteuer ist neu der Kanton zuständig. Diese Umstellung, die auch den Wechsel von der Vergangenheits- zur Gegenwartsbemessung beinhaltet, haben das Kantonsparlament und die Synode beschlossen.

Auslöser für die Umstellung war eine Änderung bei der Software. Als Folge davon werden die für die Kirchen geschaffenen Erweiterungen nicht mehr funktionieren. Eine von den vier öffentlich-rechtlich anerkannten Landeskirchen respektive Religionsgemeinschaften (RKK BS, Evangelisch-reformierte Kirche BS, Christkatholische Kirche BS, Israelitische Gemeinde Basel) eingesetzte Projektgruppe kam zum Schluss, dass Veranlagung und Bezug der Kirchensteuer mit den kantonalen Steuern durch die basel-städtische Steuerverwaltung die sinnvollste neue Lösung darstellt.

Ob der Kanton dazu ja sagen würde, war jedoch fraglich. «Es gab politisch auch Gegenwind», sagte der für die Finanzen zuständige Kirchenrat Patrick Kissling gegenüber der Synode. Die vorberatende Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) des Grossen Rates hatte beantragt, Veranlagung und Bezug der Steuern von öffentlich-rechtlichen Körperschaften durch den Kanton auf politische Gemeinden zu beschränken.

Argumente pro und contra

Die Diskussion sei intensiv gewesen und nicht entlang der klassischen politischen Lager verlaufen, heisst es im WAK-Bericht. Unbestritten war, dass die Kirchen weiterhin auf die Daten der kantonalen Steuerverwaltung zurückgreifen können sollen, aber auch dass Kirchen und Religionsgemeinschaften eine wichtige Aufgabe in der Gesellschaft erfüllen.

Die Gegner einer Übernahme der Veranlagung und des Bezugs von Kirchensteuern durch den Kanton machten in der WAK geltend, dass dies dem Prinzip der Trennung von Kirche und Staat zuwiderlaufe und Probleme bei der praktischen Umsetzung entstehen könnten. Die Befürworter sprachen von einem pragmatischen Vorgehen, das dem Kanton Mehraufwand generiert, der jedoch abgegolten wird und den Kirchen und Religionsgemeinschaften hilft. In der Sitzung des Kantonsparlaments vom 14. November setzte sich diese Sicht dann relativ deutlich durch.

Damit war die Synode an der Reihe. Sie hatte sich mit der den neuen Voraussetzungen angepassten Steuerordnung zu befassen. Zu reden gab dabei die Frage, wie mit den Erlassgesuchen umgegangen werden soll. «Wir werden ein Verfahren vorschlagen», kündigte Finanzchef Kissling an. Dies sei schon länger ein Thema, man habe aber den Entscheid des Grossen Rates abwarten müssen, sagte Sarah Biotti, Vertreterin der Pastoralraumleitung im Kirchenrat und Leiterin des Bereichs Diakonie. Schliesslich genehmigte die Synode die totalrevidierte Steuerordnung. Damit beginnt am 1. Januar 2019 ein Übergangsjahr.

Gesamtergebnis im Plus

Ohne Diskussion hat die Synode den Voranschlag 2019 genehmigt. Dieser sieht für die Betriebsrechnung einen Fehlbetrag von 165 000 Franken bei Gesamtausgaben von 15,9 Millionen Franken vor. Das Gesamtergebnis inklusive Entnahmen aus den Reserven und Einlagen in die Reserven weist einen Einnahmenüberschuss von 342 000 Franken auf.

Im Weiteren hat die Synode eine Eingabe, die nach konkreten Massnahmen für den gleichberechtigten Zugang von Frauen und verheirateten Männern zu kirchlichen Berufen fragt, als Petition an die Petitionskommission überwiesen.

Regula Vogt-Kohler