28.02.2020 – Welt

Deutschland hebt Verbot der Sterbehilfe auf

Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Verbot der gewerbsmässigen Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt. In dem am 26. Februar verkündeten Urteil kommen die Richter zum Schluss, es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schliesse die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei auch Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen. Das Urteil hebt einen seit Dezember 2015 geltenden Strafrechtsparagrafen auf, der die «geschäftsmässige Hilfe zur Selbsttötung» unter Strafe stellte.