25.11.2019 – Region

Ergänzungsleistungen für Familien mit geringen Einkommen:
Baselbiet nimmt den Gegenvorschlag an

In der kantonalen Volkabstimmung vom 24. November haben die Stimmenden im Kanton Baselland den Gegenvorschlag des Landrats zur Volksinitiative «Ergänzungsleistungen für Familien mit geringen Einkommen» mit 34’302 Ja gegen 27’413 Nein angenommen. Der Ja-Anteil betrug 55,6 Prozent. Die Volksinitiative wurde mit 38’030 Nein (60,4 Prozent) gegen 24’922 Ja abgelehnt. Die leeren Stimmen fallen laut Gesetz für die Ermittlung des Ergebnisses nicht in Betracht. Da nur der Gegenvorschlag angenommen wurde, blieb die Antwort auf die Stichfrage ohne Bedeutung. Der Gegenvorschlag sieht vor, dass der Kanton Basel-Landschaft ergänzende Leistungen an Familien in bescheidenen finanziellen Verhältnisse ausrichtet. Art, Umfang und Träger dieser Leistungen sollen auf den Ergebnissen einer kanonalen Armutsstragie basieren, die derzeit ausgearbeitet wird und laut einer Aussage des zuständigen Regierungsrats Anton Lauber bis im Frühling/Sommer 2020 vorliegen wird.

Die Caritas beider Basel, die zusammen mit ATD Vierte Welt Basel die Initiative lanciert hatte, wertet in einer Medienmitteilung vom 24. November den Ja-Anteil von 39,6 Prozent als Achtungserfolg. Sie kündigt an, ihren Beitrag zur Erarbeitung der kantonalen Strategie gegen die Armut zu leisten. Sie werde sich weiterhin «für eine Politik einsetzen, welche Armut verhindert und Betroffenen einen Weg aus der Armut ermöglicht». Die Caritas hält fest, der angenommene Gegenvorschlag des Landrates impliziere eigentlich genau das, was die Initiative wollte. Er sei aber eher vage und unverbindlich formuliert und beinhalte «keine konkreten Massnahmen, die zur Verbesserung der Armutssituation von Working-Poors und Alleinerziehende beitragen».

cva