In diesem Jahr finden viele Weihnachtsfeiern draussen statt. Auch im Freien braucht es ein Schutzkonzept. | © Regula Vogt-Kohler
In diesem Jahr finden viele Weihnachtsfeiern draussen statt. Auch im Freien braucht es ein Schutzkonzept. | © Regula Vogt-Kohler
16.12.2020 – Aktuell

Der Weihnachts-Countdown läuft

Das Bistum Basel präzisiert die Regeln für Weihnachtsfeiern

Der Bundesrat hat religiöse Anlässe vom Veranstaltungsverbot ausgenommen. Gottesdienste sind erlaubt mit maximal 50 Personen. Ohne Schutzkonzept geht aber gar nichts. Das gilt auch im Freien.

Das Verbot sämtlicher Veranstaltungen ist die strikteste Regel der neuen Coronamassnahmen, die der Bundesrat am 11. Dezember beschlossen und auf den 12. Dezember in Kraft gesetzt hat. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Im Gegensatz zum Lockdown im Frühling sind Gottesdienste mit einer Obergrenze von 50 Personen erlaubt. Diese Regelung soll bis 22. Januar gelten, doch sind angesichts der sich weiter verschlechternden Situation Änderungen nicht ausgeschlossen. Damit nimmt die Unsicherheit massiv zu, und auch punkto gerade geltender Vorschriften ist nicht restlos alles klar.

Schutzkonzept auch draussen

In einem neuen Update liefert das Bistum Basel präzisierende Detailinformationen und ermuntert dazu, auch bei einer eingeschränkten Anzahl Mitfeiernder Mitternachtsmessen durchzuführen. Für die an vielen Orten geplanten Weihnachtsfeiern im Freien hält das Bistum fest, dass religiöse Feiern im Freien (z.B. Waldweihnacht) laut Auskunft des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) erlaubt sind. Es brauche aber auch dafür ein Schutzkonzept (Abstand, Maskenpflicht, Höchstzahl wie bei Gottesdiensten in Innenräumen).

Ohne Singen

Das Sternsingen gelte gemäss BAG als religiöse Veranstaltung. Damit kann es unter Einhaltung aller geltenden Beschränkungen und Schutzmassnahmen durchgeführt werden. Missio informiert die Sternsingergruppen auf www.missio.ch/corona und via Newsletter. Die wichtigsten Punkte: Es ist ein Schutzkonzept erforderlich, für Kinder ab 12 Jahren gilt Maskenpflicht, und es darf nicht gesungen werden.

Ausnahmen vom Singverbot gibt es nur für professionelle Solosängerinnen und -sänger. Laut Auskunft des BAG sei auch den Liturgen das Solosingen erlaubt, wenn grosse Abstände eingehalten werden. Doch das BAG schreibe verständlicherweise dazu: «Angesichts der aktuellen Lage und des Gebots der Risikominderung bzw. des ‹Nicht-Schadens›-Gebots ist es aber sicherlich bedenkenswert, ob Gesänge im Rahmen von Gottesdiensten zurzeit effektiv notwendig bzw. die richtige Lösung sind.»

Ankündigungen unter Vorbehalt

Zur Frage, wie verlässlich man für die Festtage Ankündigungen publizieren könne, meint das Bistum: «Die Situation bleibt labil. Es wird empfohlen, im Pfarrblatt auf jederzeitige Änderungen hinzuweisen und die Pfarreiangehörigen auf die Internetseite und den Schaukasten für die aktuellsten Informationen zu verweisen.» Zu beachten gilt es auch die unterschiedlichen kantonalen Vorschriften.

Im Moment gilt folgendes:

Basel-Stadt: Bis und mit 20. Dezember sind Gottesdienste mit maximal 15 Personen zulässig. Ab 21. Dezember dürfen maximal 50 Personen Gottesdienste besuchen.

Basel-Landschaft: Es sind Gottesdienste mit maximal 50 Personen erlaubt.

Solothurn: Es dürfen maximal 15 Personen an Gottesdiensten teilnehmen, am 24.–26. und 31. Dezember sowie am 1., 6. und 7. Januar sind Gottesdienste mit maximal 30 Personen möglich.

Aargau: Es dürfen maximal 50 Personen Gottesdienste besuchen.

Wie geht es weiter?

Der Bundesrat wird an seiner nächsten ordentlichen Sitzung am 18. Dezember das weitere Vorgehen festlegen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es zu einer weiteren Verschärfung der Massnahmen kommt. Im Moment deutet jedoch nichts darauf hin, dass Gottesdienste ganz verboten werden könnten.

«Kirche heute» informiert online über den aktuellen Stand der Vorschriften.

Regula Vogt-Kohler