09.07.2018 – Glossar

Was ist …

… ein Bischof?

Das Bischofskollegium, die Gesamtheit der Bischöfe, ist Nachfolger des Apostelkollegiums. So sieht es das Zweite Vatikanische Konzil in der Kirchenkonstitution Lumen Gentium. Wie die Apostel seien die Bischöfe als Lehrer, Priester und Hirten gesandt. Die Bischofsweihe ist die dritte und höchste Stufe des Weihesakraments nach der Diakonats- und der Priesterweihe. Der Papst ist Bischof von Rom und gilt als solcher als Nachfolger des Apostels Petrus. Alle Bischöfe sind als Mitglieder des Bischofskollegiums für die Leitung der Weltkirche mitverantwortlich. Ein «normaler» Bischof steht zudem als Diözesanbischof einem Bistum vor. Daneben gibt es Weihbischöfe als «Hilfsbischöfe» oder Titularerzbischöfe (wie gegenwärtig Kurt Koch), die besondere Aufgaben in der Kurie erfüllen. Bischöfe sind nicht Stellvertreter oder Gesandte des Papstes, ihr Amt können sie allerdings nur in der Einheit mit der Gesamtkirche ausüben. Ein Bistum mit dem Bischof an der Spitze ist die kleinste vollständige kirchliche Einheit. Man spricht dabei auch von «Ortskirche».