27.09.2018 – Leserreaktionen

Bischöfe nahmen nachträglich durchaus Stellung zur Zerreissprobe von 1918

Zu: «Die Katholiken zwischen Revolution und Bürgerblock», in «Kirche heute» 38/2018

Im Interview über die Stellung der katholischen Kirche zum Landesstreik vom November 1918 erkundigt sich der Fragesteller mehrmals nach der Haltung der katholischen Kirche beziehungs­weise der Bischöfe zur Landesstreik­thematik.

In den Antworten vermisse ich einen Hinweis zum «Hirtenbrief der Bischöfe der Schweiz über den Sozialismus» auf den Bettag von 1920, eine indirekte Frucht der Auseinandersetzungen um den Landesstreik. Sich auf das Rundschreiben von Leo XIII. von 1878 «Über die Sekte der Sozialisten oder Kommunisten» sowie auf die Enzyklika «Rerum novarum» von 1891 des gleichen Papstes stützend, verurteilen die Bischöfe die sozialistische Propagierung des Atheismus sowie der Abschaffung von Religion, christlicher Schule, Privateigentum und Ehe. Der Hirtenbrief gipfelt in Richtlinien für die schweizerischen Bistümer, deren Hauptverfügung lautet: «Wer zum Sozialismus als System, zu seinen Grundanschauungen und Hauptzielen sich offen bekennt, oder wer offen für die sozialistische Sache kämpft und wirbt, entbehrt, solange er in dieser Gesinnung unbelehrbar verharren will …, derjenigen Vorbedingung, welche zum würdigen Empfang eines Sakramentes unerlässlich ist.» Die (reformierten) «Religiösen Sozialisten» (z.B. Theologen wie Leonhard Ragaz, Hermann Kutter, in gewisser Weise auch Karl Barth), die – sich ausdrücklich auf das Evangelium berufend – den Sozialismus unterstützten, sind in dem Hirtenbrief nicht erwähnt. Meines Wissens wurde der bischöfliche Erlass bis heute nie rückgängig gemacht.

Franz Wirth, Historiker, Arlesheim