Der Auslöser: Gemeindeleiterin Monika Schmid konzelebrierte bei der Eucharistiefeier an ihrem Anschiedsgottesdienst vom 21. August 2022 in ihrer Pfarrei Illnau-Effretikon. | © Seraina Boner/kath.ch
Der Auslöser: Gemeindeleiterin Monika Schmid konzelebrierte bei der Eucharistiefeier an ihrem Anschiedsgottesdienst vom 21. August 2022 in ihrer Pfarrei Illnau-Effretikon. | © Seraina Boner/kath.ch
10.01.2023 – Aktuell

Nur Priester dürfen Eucharistie feiern

Bischöfe verlangen Einhaltung liturgischer Regeln und Formen

Ein Neujahrsbrief der drei Deutschschweizer Bischöfe an die Seelsorgenden der Bistümer Basel, Chur und St. Gallen hat viele Reaktionen ausgelöst. Die Bischöfe bestehen darauf, dass nur Priester der Eucharistie vorstehen und konzelebrieren dürfen.

«Sie alle wissen, dass nur der Priester gültig der Eucharistie vorsteht, sakramentale Versöhnung zuspricht und die Krankensalbung spendet.» Das schreiben die Bischöfe Joseph Maria Bonnemain von Chur, Markus Büchel von St. Gallen und Felix Gmür von Basel in einem gemeinsamen Neujahrsbrief vom 5. Januar an alle Seelsorgenden der drei Deutschschweizer Bistümer. Auch zum Mitsprechen des Hochgebets bei der Eucharistiefeier bedürfe es der Priesterweihe. Die Bischöfe fordern die Seelsorgenden auf, die Liturgie «nicht zum Experimentierfeld persönlicher Vorhaben zu machen».

Sie reagieren damit darauf, dass die 65-jährige Gemeindeleiterin Monika Schmid bei ihrem Abschiedsgottesdienst in der Pfarrei Illnau-Effretikon ZH am 21. August zusammen mit einem Priester am Altar das Hochgebet zur Eucharistie gesprochen hatte. Das Bistum Chur reagierte mit der Eröffnung einer kirchenrechtlichen Voruntersuchung. Der Fall wurde offenbar über die Grenzen der Schweiz hinaus diskutiert. Im Brief an die Seelsorgenden heisst es: «Wir Bischöfe bekommen deshalb immer wieder besorgte Anfragen und Rückmeldungen, besonders zu gottesdienstlichen Feiern.» Und: «Wir rufen deshalb nachdrücklich in Erinnerung, dass die liturgischen Formen und Regeln auch in unserem Land gemäss den Bestimmungen der Bischöfe gelten.»

Zum Brief der drei Bischöfe sind inzwischen auf dem Portal kath.ch zahlreiche Stellungnahmen veröffentlicht worden. Die reformkatholische Allianz Gleichwürdig Katholisch veröffentlichte am 9. Januar einen Offenen Brief an die drei Bischöfe. kh