02.06.2018 – Region

Basler Gerichte verbieten religiöse Symbole

Personen, die als Vertreter der Basler Gerichte an Prozessen teilnehmen, dürfen in Verhandlungen in Anwesenheit der Parteien oder der Öffentlichkeit keine sichtbaren religiösen Symbole mehr tragen. Der Gerichtsrat der Basler Gerichte hat beschlossen, im Personalreglement eine entsprechende Bestimmung zu erlassen. Diese soll im Sommer 2018 in Kraft treten. Unter das Verbot fällt das Tragen von Kopfbedeckungen mit religiöser Symbolik (Kopftuch, Turban, Kippa etc.), aber auch einer christlichen klerikalen Tracht oder eines Kreuzes. «Die Gerichte sind in ihrer Rechtsprechung … zur Unabhängigkeit und religiösen Neutralität verpflichtet. Entsteht auch nur schon der Anschein, dass dies anders sein könnte, ist das Vertrauen in die Justiz und die Akzeptanz der Entscheidungen gefährdet», heisst es in der Medienmitteilung. Aktuellen Anlass zum Erlass der Bestimmung gab die Bewerbung einer Juristin um ein Volontariat, welche gemäss Bewerbungsfoto ein muslimisches Kopftuch trägt.