29.06.2020 – Region

Caritas beider Basel lehnt die Teilrevision des Baselbieter Sozialhilfegesetzes ab

Nach Ansicht der Caritas beider Basel verletzt die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes im Kanton Basel-Landschaft das Grundrecht auf Existenzsicherung, sichert das Existenzminimum nicht mehr in jedem Fall und weist keinen zielführenden Ansatz für die Integration Sozialhilfebeziehender in den Arbeitsmarkt auf. Die Caritas lehnt deshalb in ihrer Vernehmlassung die Teilrevision ab. In einer Medienmitteilung vom 26. Juni schreibt die Caritas beider Basel, das Recht auf Existenzsicherung stehe jedem Menschen zu – unabhängig vom Grund für seine Notlage und von seinem Verhalten. Dieser Grundsatz werde verletzt, wenn die Baselbieter Regierung mit dem neuen Sozialhilfegesetz die Leistungen stärker vom Verhalten der Betroffenen abhängig machen wolle. Mit dem neuen Gesetz kehre die Regierung auch dem Bedarfsprinzip den Rücken zu, wonach Sozialhilfe unabhängig vom Grund für den Bedarf ausgerichtet wird. Statt das Existenzminimum in jedem Fall sicherzustellen, wolle der Regierungsrat je nach Situation der Betroffenen unterschiedliche Leistungen gewähren. Als nicht zielführend erachtet die Caritas auch den Ansatz, die Anreize für die Integration in den Arbeitsmarkt zu stärken. Denn ein Grossteil der Sozialhilfebeziehenden habe aufgrund der Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt keine Chance zu arbeiten oder könne dies aufgrund persönlicher Voraussetzungen nicht.

kh