29.06.2018 – Glossar

Was ist …

… der Ablass?

Ablass ist gemäss römisch-katholischem Kirchenrecht der Nachlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Der Gläubige erlangt den Ablass unter bestimmten, genau festgelegten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche. Für die Verleihung des Ablasses ist in erster Linie der Papst zuständig. Missbrauch in der Ablasspraxis war einer der Auslöser der Refor­mation, als deren Beginn die Veröffentlichung von Luthers Thesen gegen den Ablasshandel gilt. Das Tridentinische Konzil 1562 hat den von Ablasspredigern betriebenen Handel mit Ablassbriefen verboten.