08.09.2021 – Schweiz

Covid-Zertifikat bei Anlässen in Innenräumen Pflicht

Der Bundesrat hat die Zertifikatspflicht ausgeweitet. Ab Montag, 13. September, gilt eine Covid-Zertifikatspflicht im Innern von Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen. Eine Ausnahmeregelung gibt es unter anderem für Religionsgemeinschaften. Bei religiösen Anlässen in Innenräumen ist gemäss revidierter Covid-19-Verordnung besondere Lage das Zertifikat erst Pflicht, wenn mehr als 50 Personen teilnehmen. Die Landeskirchen stellen sich in einer gemeinsamen Stellungnahme der Schweizerischen Bischofskonferenz und der Evangelisch-reformierten Kirche hinter den Bundesrat. Darin danken sie dafür, dass der Bundesrat den Zugang zu Gottesdiensten und religiösen Veranstaltungen als wichtig erachte und die Zertifikatspflicht erst ab einer Anzahl von mehr als 50 Personen fordere. Auf Kritik der Landeskirchen stösst hingegen, dass Abdankungen und andere, auch nicht-kirchliche Bestattungsrituale nicht generell vom Zertifikatserfordernis ausgenommen sind.

rv