04.02.2019 – Schweiz

Bistum Chur unterliegt gegen Landeskirche

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Bistums Chur abgewiesen, das geltend gemacht hatte, der Jahresbeitrag der Katholischen Landeskirche Graubünden für den Verein «Adebar» (Beratungsstelle für Familienplanung, Sexualität, Schwangerschaft und Partnerschaft Graubünden) verletze die Glaubensfreiheit. Nach Ansicht des Bistums unterstütze die Beratungsstelle «Adebar» auch Abtreibungen, was dem Recht und der Glaubenslehre der katholischen Kirche widerspreche. Die Landeskirche hatte ihren Beitrag an die Bedingung geknüpft, dass «Adebar» den Beitrag nicht für Beratung über Abtreibungsmethoden, die Begleitung von Abtreibungen oder über die «Pille danach» verwenden dürfe. Das Bundesgericht entschied nun, mit dieser Bedingung sei das Anliegen des Bistums erfüllt, seine Religionsfreiheit sei nicht verletzt.