04.02.2019 – Schweiz

Strafregisterauszug für kirchlichen Dienst

Künftig sollen Bewerberinnen und Bewerber für eine Stelle im kirchlichen Dienst zwingend einen Privatauszug und einen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister vorlegen müssen. Dies schlägt das Fachgremium «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld» den Schweizer Bischöfen im Kampf gegen Missbrauch vor. Die Bischöfe entscheiden Ende Februar über eine Anpassung ihrer Richtlinien. Den Sonderprivatauszug gibt es erst seit Anfang 2015. Er gibt Auskunft über Urteile, die ein Berufs-, Tätigkeits- oder Kontakt- und Rayonverbot zum Schutz von Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen enthalten. Im Bistum Basel wird nach Auskunft von Sprecher Hansruedi Huber bisher erst der Privatauszug verlangt, am Priesterseminar Luzern seit 2017 zusätzlich auch der Sonderprivatauszug.