Grosser Erklärungsbedarf im Fall Riehen: Bischof Felix Gmür (rechts) und sein Sprecher Hansruedi Huber an der Medienkonferenz in Solothurn.| © Georges Scherrer
Grosser Erklärungsbedarf im Fall Riehen: Bischof Felix Gmür (rechts) und sein Sprecher Hansruedi Huber an der Medienkonferenz in Solothurn.| © Georges Scherrer
23.01.2019 – Aktuell

Bischof verlangte Transparenz – Küng hielt sich nicht daran

Bischof Felix Gmür legte vor den Medien offen, welche Bedingungen er vor der Pfarrwahl in Riehen gestellt hatte

Vor der Pfarrwahl in Riehen hat Diözesanbischof Felix Gmür seine Zustimmung zur Ernennung von Stefan Küng an die Bedingung geknüpft, dass dieser gegenüber der Pfarrei volle Transparenz zu seiner Vergangenheit schaffe. «Das hat er leider nicht getan», hielt Gmür an einer Medienkonferenz vom 23. Januar in Solothurn fest. Er hätte Küng darum auch im Fall einer Wahl durch die Pfarrei nicht zum Pfarrer ernannt, sagte der Bischof.

Die Pfarrwahlkommission schlage Stefan Küng als Pfarrer vor, und Bischof Gmür habe diesem Antrag zugestimmt: Das publizierte die Pfarrwahlkommission Riehen im August 2018 im Pfarrblatt «Kirche heute» und im Kantonsblatt Basel-Stadt. Auch an der Informationsveranstaltung vom 10. Januar im Pfarreiheim St. Franziskus erwähnte Kommissionspräsident Stefan Suter, der Bischof stimme zu, dass Küng in Riehen Pfarrer werden könne.

Das war jedoch nicht die ganze Wahrheit. An seiner nach dem Rückzug der Kandidatur einberufenen Medienkonferenz legte der Bischof jetzt offen, dass er seine Zustimmung zur Ernennung Küngs mit Auflagen verbunden und an Bedingungen geknüpft hatte. Diese habe er Stefan Küng am 30. Juli 2018 im Rahmen einer Besprechung der eingeholten Gutachten eröffnet:

  • Supervisorische Begleitung und Coaching
  • keine Kinder- und Jugendarbeit
  • Küng müsse seine Situation gegenüber der Pfarrei vollumfänglich offenlegen und vollständige Transparenz über seine Vergangenheit herstellen.

Transparenz war nicht erfüllt

Zum letzten Punkt ergänzte der Bischof, dass auch eines der von ihm eingeholten Gutachten ausdrücklich von Küng verlangt habe, er müsse alles offenlegen. «Darauf hat er jedoch leider verzichtet», sagte der Bischof an der Medienkonferenz. «Ich hätte darum auch nach einer erfolgreichen Wahl in Riehen die Ernennung nicht durchgeführt.» Dies, so erklärte Gmür, hätte er Küng an einem neuen Gesprächstermin nach der Wahl mitgeteilt, der bereits seit längerem vereinbart sei.

Küng hätte laut Bischof Gmür die Pflicht gehabt, die Pfarrwahlkommission über die Bedingungen des Bischofs zu informieren. «Ob er das gemacht hat, weiss ich nicht», sagte Gmür. Bekanntlich hat Küng am 15. Januar seine Kandidatur als Pfarrer in Riehen zurückgezogen, nachdem neue Einzelheiten aus dem 2012 im Kanton Thurgau gegen ihn verhängten Urteil öffentlich wurden.

Auf die Frage, warum er denn nicht selbst die geforderte vollständige Transparenz über Küngs Vergangenheit hergestellt und den Inhalt des Strafbefehls wegen einer sexuellen Handlung mit einem Kind öffentlich gemacht habe, erklärte der Bischof, der Persönlichkeits- und der Opferschutz hätten dies nicht zugelassen. Er müsse sich an das schweizerische Recht halten. «Bis zur Offenlegung des Strafbefehls durch den Thurgauer Staatsanwalt (Mitte Januar 2019 – Anmerkung der Redaktion) war Küng die einzige Person, die über den Inhalt des Strafbefehls hätte Auskunft geben dürfen. Das hat er jedoch nicht getan.»

Stefan Küng selbst teilte auf Anfrage von «Kirche heute» mit, er stehe zurzeit für keinerlei Medienanfragen zur Verfügung.

Fall Riehen zeigt Handlungsbedarf auf

Auf Nachfragen ergänzte Bischof Felix Gmür, er habe mit Stefan Küng Kontakt gehabt, als bekannt geworden sei, dass in Riehen Unterschriften für ein Referendum zu seiner Wahl gesammelt wurden. «Ich habe ihn gefragt: Wollen Sie das? Sind Sie bereit, die Bedingungen zu erfüllen? Er sagte ja.» Trotzdem habe Küng die Transparenzbedingung in der Folge nicht erfüllt.

Ob er nicht spätestens dann hätte einschreiten müssen, als er feststellte, dass auch an der von Küng einberufenen Informationsveranstaltung vom 10. Januar in Riehen keine volle Transparenz über den Strafbefehl hergestellt wurde, wollten die Medienvertreter wissen. Als Bischof dürfe er sich nicht in das staatskirchenrechtliche Wahlverfahren einmischen, entgegnete Gmür: «Wehe, wenn ein Bischof das Wahlverfahren nicht respektiert!»

Es sei gut, dass der Inhalt des Strafbefehls dann doch öffentlich wurde, meinte der Bischof. Für ihn sei es ein Problem, wenn Stefan Küng dies nicht von sich aus gemacht habe. Öffentliche Transparenz sei oberstes Gebot. Für Bischof Gmür, der innerhalb der Schweizer Bischofskonferenz ist (SBK) für das Fachgremium «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld» verantwortlich und seit Anfang Jahr auch Präsident der SBK ist, zeigt der Fall Riehen auf, dass der heutige Informationsfluss nicht genügt. Er als Bischof müsse die nötigen Informationen auch weitergeben können. Vielleicht brauche es neue Regeln, darüber wolle er mit den Landeskirchen reden.

Resozialisierung nur über Transparenz

Zur Grundsatzfrage, warum er es nicht rundweg abgelehnt habe, den wegen eines sexuellen Übergriffs straffällig Gewordenen erneut als Priester einzusetzen, erklärte Bischof Gmür, ohne Abklärungen wäre das «nicht gerecht gewesen». Als Bischof habe er eine Sorgfaltspflicht sowohl gegenüber den Gläubigen als auch gegenüber den Mitarbeitenden. Die – dreijährige – Bewährungsfrist von Stefan Küng war ohne Zwischenfälle abgelaufen. Es habe gegen ihn keine rechtlichen Auflagen, kein Berufsverbot, kein Kontaktverbot und kein Rayonverbot gegeben – weder vom Staat noch von der Glaubenskongregation in Rom.

Als die Pfarrwahlkommission Riehen Küngs Ernennung zum Pfarrer verlangte, habe er deshalb Experten prüfen lassen, ob nach menschlichem Ermessen Übergriffe ausgeschlossen werden könnten. Er gab ein forensisches (gerichtspsychologisches) und ein kirchenrechtliches Gutachten in Auftrag. Das erstere habe die Rückfallgefahr bei Stefan Küng mit der tiefsten Stufe 1 auf der Skala von 1 bis 9 beurteilt. Seine eigene Anforderung formulierte der Bischof an der Medienkonferenz so: «Mir war von Anfang an klar, dass eine berufliche Wiedereingliederung nur über Transparenz möglich wäre.»

Fragen zur Vorgeschichte der Wahl

Auf die entsprechende Frage bestätigte Bischof Gmür, dass Stefan Küng bereits seit 2015 in der Pfarrei Riehen und andernorts Aushilfsdienste als Priester geleistet hatte. «Darüber wurde ich nicht informiert und wurde zuvor auch nicht gefragt», sagte der Bischof und ergänzte nach einem kurzen Zögern: «Das ist aber nicht ungesetzlich.»

Weiter erklärte er, dass die Pfarrwahl in Riehen «kein normales Verfahren» gewesen sei. Die Verfassung der RKK Basel-Stadt sieht vor, dass die Pfarrwahlkommission aus einer ihr vom Diözesanbischof unterbreiteten Liste einen Kandidaten bestimmt, der dann der Wahl durch die Stimmberechtigten unterliegt. Gemäss den Ausführungen des Bischofs war es in Riehen jedoch so, dass ihm als erstes die Bewerbung von Stefan Küng vorgelegt wurde. Aufgrund von Vorbehalten wegen dessen Vorgeschichte seien weitere Kandidaten zu einer Bewerbung motiviert worden, die Pfarrwahlkommission habe diese jedoch im November 2017 abgelehnt.

Ebenfalls im November 2017 habe die Kommission Stefan Küng als Koordinator in Riehen einsetzen wollen. Dies wiederum habe der Bischof abgelehnt, weil damit Küngs Wahl als Pfarrer «vorgespurt» worden wäre.

Zur Rolle und zum Vorgehen der Pfarrwahlkommission bei der Pfarrwahl in Riehen wollte der Bischof keinen Kommentar abgeben. Der Präsident der Pfarrwahlkommission, Stefan Suter, teilte seinerseits auf Anfrage von «Kirche heute» mit: «Da der Bewerber seine Kandidatur zurückgezogen hat, wurde beschlossen, in dieser Angelegenheit nicht mehr zu kommunizieren.»

Wie weiter mit Küng und mit Riehen?

Das Vertrauen von Felix Gmür in Stefan Küng ist offenbar erschüttert. Zur Zukunft des 48-jährigen Priesters erklärte der Bischof, er sehe für ihn keine Tätigkeit als Seelsorger im Bistum Basel. Seine Zukunft werde er mit ihm besprechen.

Zur Frage, ob er sich persönlich nach Riehen begeben werde, um mit der gespaltenen und verunsicherten Pfarrei das Gespräch zu suchen, sagte der Bischof, dass er das weitere Vorgehen noch nicht festgelegt habe. «Manchmal sind Wunden auch heilsam», fügte er bei.

Christian von Arx