Die von den Katholiken genutzte Clarakirche ist eine von fünf Basler Kirchen, deren Glocken auch nachts jede Viertelstunde schlagen. | © Archiv kh
Die von den Katholiken genutzte Clarakirche ist eine von fünf Basler Kirchen, deren Glocken auch nachts jede Viertelstunde schlagen. | © Archiv kh
29.06.2021 – Aktuell

Basler Kirchenglocken sollen nachts schweigen

Eine Petition verlangt, dass der nächtliche Viertelstundenschlag abgestellt wird

Die Glocken der Basler Kirchen sollen nachts gar nicht mehr oder nur noch jede Stunde schlagen. Dies verlangt eine Petition. Der Regierungsrat soll eine entsprechende Regelung prüfen, findet die Petitionskommission.  

Es sind nur noch wenige Basler Kirchen, deren Geläut auch nachts zu hören sind. Jede Viertelstunde schlagen die Glocken des Münsters, der Martinskirche, der Elisabethenkirche, der St.-Jakobskirche und der Clarakirche. Geht es nach dem Willen der 389 Personen, welche die Petition «GlockenNachtruhe – für einen ruhigen Schlaf in Basel» unterzeichnet haben, sollen die Kirchenglocken nachts ganz verstummen oder nur noch zur vollen Stunde schlagen.

Die für die Vorberatung der Petition zuständige Kommission des basel-städtischen Grossen Rates hält das Anliegen für prüfenswert und schlägt vor, dem Regierungsrat einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Der Entscheid darüber liegt beim Plenum des Kantonsparlaments. Dieses kann sich auf detaillierte Recherchen der Petitionskommission stützen. Diese hat neben Informationen zum Ist-Zustand auch Stellungnahmen verschiedener Institutionen eingeholt.

Alltagslärm ohne Grenzwerte

Beim nächtlichen Glockenschlag gehe es um weltliches Geläut, heisst es von Seiten der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt (RKK BS). Kirchliches Geläut ist möglich zwischen 7 und 22 Uhr, mit Ausnahmen an Feiertagen. Mit dieser bisherigen Lösung sei die RKK BS einverstanden. Dem Stunden- oder Viertelstundenschlag würde die RKK BS nicht nachtrauern.

Die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt hat im Fall der Matthäuskirche, dem Auslöser für die Petition, mit einer technischen Massnahme reagiert, um den Lärm zu reduzieren. Die ERK BS merkt auch an, dass es sofort Reaktionen von Anwohnern gegeben habe, die sich für das Beibehalten des Stundenschlags eingesetzt hätten.

Das kantonale Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt macht darauf aufmerksam, dass es für Glockengeläut keine Grenzwerte gibt. Der Stundenschlag gilt als Alltagslärm, wofür das Lärmrecht keine Grenzwerte vorsieht.

Verständnis für beide Seiten

Die Petitionskommission hält in ihrem Bericht fest, dass es in der Bevölkerung zwei Parteien gebe. Jene, die durch die nächtlichen Glockenschläge in ihrem Schlaf gestört würden, und jene, die die Glockenschläge in der Nacht beruhigend fänden. Die Kommission habe Verständnis für beide Seiten, doch in der Diskussion habe sie die Bedürfnisse der Anwohner, deren Nachtruhe gestört würde, höher gewichtet. Geht es nach der Kommission, so könnte zumindest auf den Viertelstundenschlag verzichtet werden.

Regula Vogt-Kohler