Waldfriedhöfe – warum nicht?
Aschebeisetzungen im Wald sind kirchlich und rechtlich möglich
Die römisch-katholische Kirche hat nichts einzuwenden gegen Waldfriedhöfe. Das ergibt sich aus den Antworten auf eine Interpellation an der Synode der Landeskirche Baselland.
Bischofsvikar Valentine Koledoye erklärte an der Baselbieter Synode vom 17. Juni, er habe am Bischofssitz in Solothurn besprochen, ob eine Beisetzung der Asche auf einem Waldfriedhof vom katholischen Ritual her möglich sei. Das Ergebnis: «Es gibt keine Gründe dagegen.» Wichtig sei, dass die Angehörigen betreut würden und dass die Verstorbenen in guter Erinnerung behalten würden.
Kanton Baselland erteilt Bewilligungen
Zur rechtlichen Seite erklärte Landeskirchenratspräsident Ivo Corvini, das Amt für Wald beider Basel habe im Jahr 2020 ein neues Merkblatt über Aschenbeisetzungen im Wald herausgegeben. Demgemäss sind im Kanton Baselland Aschenbeisetzungen (ohne Urnen) unter ausgewählten Bäumen im Wald mit Bewilligung des Amts möglich. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung der Einwohnergemeinde und der Waldeigentümerin (meist der Bürgergemeinde) mit dieser Nutzung eines Abschnitts im Wald. Auch religiöse Zeremonien seien möglich, bei einem grösseren Rahmen (über 50 Personen) brauche es dafür eine Bewilligung.
Projekt in Füllinsdorf als Auslöser
Die Interpellation war an der Synode vom März von drei Synodalen aus Frenkendorf-Füllinsdorf eingereicht worden. Anlass dazu war, dass die Bürgergemeinde Füllinsdorf die Einrichtung eines Waldfriedhofs (oder Friedwaldes) auf ihrem Boden plant. Sogenannte Friedwälder gibt es im Kanton Baselland bisher in Eptingen und Ziefen, im solothurnischen Dorneck in Dornach und Nuglar-St. Pantaleon.
Christian von Arx